Nach Armbruch Ausgerutschter Wanderer klagt erfolgreich gegen Bundesland

Magdeburg · Die Klage eines Wanderers gegen das Land Sachsen-Anhalt nach einem Sturz auf einem verschneiten Weg im Harz ist gerechtfertigt. Das Magdeburger Landgericht fällte in dem Zivilverfahren ein Grundurteil, legte aber die Höhe des Schmerzensgeldes für den 79-Jährigen nicht fest.

Dieser hatte mindestens 7000 Euro gefordert (Az.: 10 o 503/18).

Der Mann war am im März 2017 auf einem abschüssigen und mit Schnee bedeckten Weg bei Schierke auf zwei Gummimatten ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Es hätten entsprechende Hinweise gefehlt, die vor Glättegefahr warnten, urteilte der Richter. Dem Braunschweiger Kläger stehe dem Grunde nach ein Anspruch zu, allerdings solle das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil zunächst prüfen. Sollten sich beide Seiten nicht außergerichtlich einigen, wolle das Landgericht erst nach der Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht die genaue Höhe des Schmerzensgeldes für den Kläger festlegen.

(dpa)
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