Reiseveranstalter haftet nicht, wenn Kind gegen Glastür läuft
Tür ausreichend gekennzeichnetReiseveranstalter haftet nicht, wenn Kind gegen Glastür läuft
Wenn ein Kind im Urlaub in einem Hotel gegen eine Glastür läuft und sich dabei verletzt, kann der Reiseveranstalter dafür nicht verantwortlich gemacht werden. So entschied das Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 42/18), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.