Reifenwechsel, Bußgeld und Versicherung: Alles, was Sie über Winterreifen wissen müssen
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrzeug im Straßenverkehr nur dann mit Winterreifen ausgestattet sein muss, wenn entsprechende winterliche Bedingungen herrschen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee und Schneematsch und Eis- oder Reifglätte muss ein Auto entsprechend ausgerüstet sein. Die empfohlene O-bis-O-Regel besagt, Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto zu lassen. Winterreifen müssen eine entsprechende M+S Kennzeichnung oder das Three-Peak-Mountain-Snowflake Symbol vorweisen. Nicht weniger als 1,61,6 mm Millimeter darf die Profiltiefe aller vier Winterreifen betragen. Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen? Viele Autofahrer entscheiden sich für Ganzjahresreifen, da diese alternative günstiger und einfacher erscheint. Tests des ADAC und der Stiftung Warentest zeigen jedoch, dass Allwetterreifen beim Brems- und Fahrverhalten schlechter abschneiden. Das Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen wird mit Geldstrafen und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet. Mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg muss man rechnen. Das Bußgeld kann nur gegen den Fahrer und nicht gegen den Halter ausgesprochen werden. Dem Halter droht auch keine Strafe, wenn das Auto lediglich geparkt ist.