Kurios: Wer muss bei Sturz vor der Wursttheke im Supermarkt zahlen?

München · Nach dem Sturz einer Supermarktkundin vor der Wursttheke gab es Streit. War sie auf einem Fettfleck ausgerutscht? Oder auf einer Scheibe Wurst, die ein Kind verloren hatte? Wer zahlt Schmerzensgeld?

 Nach dem Sturz einer Supermarktkundin vor der Wursttheke gab es Streit. Fotos: dpa

Nach dem Sturz einer Supermarktkundin vor der Wursttheke gab es Streit. Fotos: dpa

München. Justiz kurios: Das Amtsgericht München hatte über den Sturz einer Supermarktkundin an der Wursttheke zu entscheiden. Das war laut Rechtsportal Juris gar nicht so einfach. Und am Ende gab es 750 Euro Schmerzensgeld in einen Vergleich (Az.: 271 C 18055/11).
Der Fall: Anfang Mai 2011 ging die spätere Klägerin nachmittags in einen Supermarkt, um einzukaufen. Als sie sich der Wursttheke näherte, rutschte sie aus und schlug mit dem Rücken und dem Gesäß auf dem Boden auf. Das tat weh. Bei dem Sturz verletzte sich die Kundin zudem das Knie. Sie erlitt einen Riss des Innenbandes, war einige Zeit arbeitsunfähig geschrieben und musste mehrere Monate eine Manschette um das Knie tragen.
Nach Ansicht der Frau war daran der Supermarkt schuld. Sie wandte sich an dessen Inhaber und verlangte Schmerzensgeld - mindestens 4.000 Euro. Begründung: Die Ursache ihres Sturzes sei ein Fettfleck gewesen, der nicht ordnungsgemäß entfernt worden, aber auch nicht erkennbar gewesen sei. Der Betreiber des Supermarktes wollte aber nicht zahlen. Er meinte: Die Unfallursache sei kein Fettfleck gewesen, sondern eine Scheibe Gelbwurst. Diese habe ein Kind kurz vorher fallen lassen. Man könne nicht alle Verkehrsflächen ständig auf mögliche Verunreinigungen untersuchen. Außerdem hätte die Kundin die Gelbwurst sehen können. Im Übrigen seien 4.000 Euro viel zu viel. Es sei sowieso zweifelhaft, ob die vorgetragenen Verletzungen alle tatsächlich vorhanden gewesen seien. Die verletzte Kundin konterte: Es sei mitnichten eine Gelbwurstscheibe gewesen, sondern ein Fettfleck. Den habe man bei normaler Betrachtungsweise gerade nicht sehen können. So große Gelbwurstscheiben habe der Supermarkt im Übrigen nicht, dass eine solche Scheibe den Fleck hätte verursachen können.
Schließlich klagte die Frau vor dem Amtsgericht München. Dort wies der Richter in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro erheblich überhöht ist. Auch wenn man alles das zu Grunde lege, was die Klägerin vortrage, kämen allenfalls 1.000 Euro in Betracht. Darüber hinaus sei eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sowohl zu den Ursachen des Sturzes wie auch zu der Frage, ob überhaupt eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde sowie zu den Unfallfolgen. Das werde teuer und keiner könne wissen, wie es am Ende ausgeht. Das Amtsgericht regte deshalb zur Vermeidung weiterer Kosten einen Vergleich an, wonach der Supermarktbetreiber 750 Euro an die Kundin zahle. Beide Parteien dachten nach und waren schließlich damit einverstanden. Ob die Frau auf einem Fettfleck oder einem Stück Gelbwurst ausgerutscht war, das blieb unklar. Die Welt wird es deshalb nie erfahren. red/wi

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