Von Hunden und Menschen Gassi-Gehen: Bitte kein Puh und auch kein Pipi auf der Wiese der gemeinsamen Wohnanlage

München · Es ist heiß und niemand will gerne weit laufen. Die Menschen nicht und ihre Hunde auch nicht. Also endet das Gassi-Gehen oft direkt an der Wiese vor dem Haus. Das ist zwar bequem - aber nicht unbedingt nett gegenüber den Mitbewohnern. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Ein klares Signal gegen die Hinterlassenschaften von Hunden. Und nicht gegen die Hunde. Symbolfoto.

Ein klares Signal gegen die Hinterlassenschaften von Hunden. Und nicht gegen die Hunde. Symbolfoto.

Foto: Tobias Hase/dpa

Wenn Hunde und Menschen in einer Gemeinschaft mit anderen Wohnungseigentümern leben, dann müssen sie sich an die Regeln halten. Dazu hat das Amtsgericht München klargestellt: Hunde dürfen nicht in den gemeinsamen Garten urinieren. Und wenn sie aggressiv im Grünen rumrennen, dann gehören sie an die Leine und müssen einen Maulkorb anziehen (Az.: 483 C 33323/12 WEG).

Im konkreten Fall ging es um zwei Geschwister, die mit ihren Familien in einem Haus in München-Allach leben. Die 51-jährige Schwester bewohnt den 1. Stock mit ihrem Ehemann und einem Deutschen Schäferhund. Der 47-jährige Bruder lebt mit seiner Ehefrau im Erdgeschoss. Beide Geschwister haben einen gemeinsamen Garten. Dort lässt die Schwester ihren Schäferhund frei herumlaufen. Der Hund bellt dabei den Bruder und seine Ehefrau oft aggressiv an. Außerdem verrichtet er sein großes und kleines Geschäft im Garten. Die Schwester ist der Meinung, dass dies in Ordnung sei, sofern der Kot danach entfernt werde. Der Hund würde zudem durch ihren Bruder und dessen Ehefrau provoziert und würde nur deshalb bellen.

Der Bruder sah dies anders und verklagte seine Schwester vor dem Amtsgericht. Der Richter gab dem Bruder im Wesentlichen Recht. Die Schwester wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von jeweils 250.000 Euro verurteilt, es zu unterlassen, dass der Hund ohne Maulkorb auf dem Grundstück oder im Treppenhaus herumläuft und dort uriniert. Begründung: Der Kläger habe im konkreten Fall einen Anspruch darauf, dass der Schäferhund nur angeleint und beaufsichtigt und nur mit einem Maulkorb auf dem Grundstück gehalten wird. Grund: "Hunde stellen, selbst wenn sie sonst harmlos sind, eine potenzielle Gefahrenquelle dar." Deshalb bestehe eine Aufsichtspflicht und ein Leinenzwang auf Gemeinschaftsflächen.

Das Gericht weiter zu dem Tragen eines Maulkorbes: Ein Video über die Situation vor Ort zeige, dass der Hund den Bruder und seine Ehefrau erheblich anbellte und von der Schwester kaum gebändigt werden konnte. Obwohl diese ihn zwischen ihre Beine genommen habe, hätte sie das Tier kaum davon abhalten können, auf den Kläger und seine Frau zuzulaufen. Fazit des Richters: Im Hinblick auf das aggressiv wirkende Verhalten des Hundes mit lautem Bellen und Zähne-Fletschen sowie im Hinblick auf die fehlende körperliche Beherrschung des Hundes durch die Beklagte sei es gerechtfertigt, dass der Hund auf dem Grundstück und im Treppenhaus einen Maulkorb als Vorsichtsmaßnahme tragen muss. Es müsse nicht erst abgewartet werden, dass es zu einer Beißattacke komme. Dabei sei unerheblich, ob der Kläger oder seine Frau zuvor den Hund gereizt haben. Denn selbst dann würde es nicht gerechtfertigt sein, dass sie von dem Schäferhund gebissen werden.

Der Amtsrichter kam auch zum Ergebnis, dass der Bruder es nicht dulden muss, dass der Hund auf dem gemeinsamen Grundstück uriniert. Es sei der Schwester zuzumuten, mit dem Hund außerhalb des Grundstücks "Gassi" zu gehen. Der gemeinsame Garten sei keine Toilette für Hunde.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

So wie in unserem Artikel, der ursprünglich aus dem Jahr 2015 stammt. Er wurde damals lebhaft diskutiert. Unter anderem hieß es, dass Hunde-Pipi zwar nicht schön sei - die Kippen von Rauchern überall auf dem Boden aber auch nicht. Das stimmt. Dabei wäre die Lösung doch so einfach. Ein wenig mehr gegenseitige Rücksichtnahme und vieles wäre besser und schöner.

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