Mieterin klagt gegen Vermieter-EhepaarPutzplan fürs Treppenhaus: Bezeichnung einer Mieterin als „Fräulein“ wird zum Fall für die Justiz
Die Bezeichnung einer nicht verheirateten Frau als „Fräulein“ ist zwar diskriminierend. Schließlich heißen entsprechende Männer ja auch nicht „Herrlein“. Trotzdem kann eine betroffene Frau nicht in jedem Fall mit Erfolg gegen das „Fräulein“ klagen. Dazu ein Gerichtsurteil.