Sozialamt muss bei notwendigem Umzug Miete doppelt zahlen
Sozialamt muss bei notwendigem Umzug Miete doppelt zahlen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer 90-Jährigen, die krankheitsbedingt umziehen musste, für die Übergangszeit sowohl die Miete für ihre alte als auch für ihre neue Bleibe zugesprochen.