Hausrat in Garage gelagert Alufelgen mit Winterreifen sind bei Diebstahl aus einer Sammelgarage nicht versichert

München · Eine Garage ist mehr als ein Abstellplatz fürs Auto. Dort werden auch Autoteile vom Winterreifen bis zum Fahrradständer oder andere Dinge deponiert. Aber was ist bei Diebstahl? Muss die Hausratversicherung zahlen? Dazu unser Rechts-Tipp.

 Es wird Zeit für den Wechsel auf die Wintereifen. Symbolfoto.

Es wird Zeit für den Wechsel auf die Wintereifen. Symbolfoto.

Foto: dpa-tmn/Alexander Heinl

Schlechte Nachrichten für die Inhaber von Stellplätzen in Sammel- oder Doppelgaragen: Wer dort Gegenstände des Hausrats oder Autoteile lagert, der kann bei einem Diebstahl nicht mit Schadensersatz von seiner Hausratversicherung rechnen. Das Amtsgericht München hat dazu in einem Urteil klargestellt, dass eine entsprechende Haftungsausschlussklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung, wonach Hausrat in Sammelgaragen nicht versichert ist, nicht überraschend und damit zulässig ist (Az.: 275 C 17874/16).

Tiefgarage mit etwa 100 Stellplätzen

Der betroffene Kläger hat einen Tiefgaragenstellplatz in München angemietet. Die Tiefgarage ist eine Sammeltiefgarage mit etwa 100 Plätzen, wobei der Stellplatz des Klägers zusammen mit dem Nachbar-Stellplatz als Doppel- Stellplatz mit Gitterstäben umzäunt und mit einem Doppeltor versehen ist. Am Ende Oktober 2013 stellte der Kläger fest, dass seine in der Garage gelagerten vier Winterreifen mit Alufelgen fehlten. Der Mieter der Nachbargarage hatte bereits fünf Tage zuvor das Fehlen auch seiner Winterreifen bemerkt.

Winterreifen mit Alufelgen im Wert von 1300 Euro gestohlen

Der Kläger verlangt den Wert der entwendeten Reifen von seiner Hausratversicherung und macht einen Schaden von 1333 Euro geltend. Die Hausratsversicherung weigert sich jedoch zu zahlen. Sie ist der Meinung, dass sie auf Grund ihrer Versicherungsbedingungen nicht leistungspflichtig sei. So heißt es in Paragraf 10 der Versicherungsbedingungen unter Nummer 2:

„2. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch die Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.

Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden….“

Autofahrer verliert Prozess vor dem Amtsgericht

Der betroffene Autofahrer verklagte die Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Die zuständige Amtsrichterin wies die Klage ab und stellte fest: Der Doppel-Stellplatz sei vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Es bestehe kein Versicherungsschutz für Garagenstellplätze, die nicht durch entsprechende Vorrichtungen, sondern nur durch eine Markierung abgetrennt sind. In einem solchen Fall unterlägen Gegenstände in der Garage nicht mehr allein dem Zugriff und Verantwortungsbereich des Inhabers.

Sammelgaragen dienen nicht dem Schutz vor Diebstahl

Vielmehr hätten durch den zweiten Mieter der Doppelgarage weitere, dem Betroffenen nicht bekannte Personen Zugang zu seinem Garagenplatz. Dieser verliere damit die auf den Kläger zugeschnittene Privatatmosphäre. Die entsprechende Versicherungsklausel sei vor diesem Hintergrund wirksam und nicht überraschend. Dazu die Richterin: „Bei Gegenständen, die in einer Sammelgarage wie bei Mehrfamilienhäusern üblich liegen, hat eine nicht überschaubare Anzahl an Personen Zugang zu den Gegenständen; ein Schutz durch den Eigentümer ist nicht mehr gegeben; im Übrigen ist es nicht vorrangige Aufgabe der Sammelgaragen, Autos gegen Diebstahl zu schützen, sondern vor den Witterungseinflüssen und ein geordnetes, platzsparendes Verwahren der Fahrzeuge zu bieten. Insofern ist die entsprechende Versicherungsklausel der Beklagten nicht überraschend.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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