Stieftochter vergewaltigt: Mann gesteht und wird zu Haft verurteilt

Saarbrücken · Rund 20 Mal hat ein Mann sich an seiner Stieftochter vergangen. Dafür sei eigentlich eine Strafe von acht Jahren Haft angemessen, sagt das Gericht. Aber weil der Mann ein Geständnis ablegt und so dem Mädchen die Aussage in dem Strafprozess erspart, wird die Strafe um ein Drittel reduziert.

Das Landgericht hat gestern einen Saarländer wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der 44 Jahre alte Angeklagte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Danach hat er sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mehrfach an seiner Stieftochter vergangen. Das junge Mädchen ist die Tochter der früheren Lebensgefährtin des Angeklagten. Zur Tatzeit lebten sie als Familie zusammen.

Die sexuellen Übergriffe fingen an, als das Kind etwa elf Jahre alt war. Sie endeten offenbar erst mit der Trennung der beiden Erwachsenen. In der Zwischenzeit kam es nach Feststellung der Richter zu insgesamt 20 Straftaten gegen das Kind, darunter zehn Vergewaltigungen. Die Taten ereigneten sich jeweils dann, wenn die Mutter des Mädchens auf der Arbeit war. Meistens ging der Mann in das Kinderzimmer und wurde dort zudringlich. Die Übergriffe wurden dabei immer massiver, auch Gewalt und Drohungen wurden eingesetzt.
Trotzdem schaffte es das Mädchen, die Übergriffe zu offenbaren. Der Angeklagte kam in Untersuchungshaft. Durch sein Geständnis ersparte er dem Kind und dessen Mutter die extrem belastende Aussage vor Gericht. Deshalb waren die Richter bereit, seine Strafe um etwa ein Drittel auf nunmehr fünf Jahre und vier Monate Gefängnis zu mildern. wi

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