Rund 237 000 Euro Steuern offen: Bewährung für Event-Manager

Saarbrücken · Der Mann galt seit Jahrzehnten als Urgestein in der Musikszene im Saarland. Aber dann ging seine Konzertagentur in die Insolvenz. Er machte trotzdem weiter, zahlte aber keine Umsatzsteuern mehr. Jetzt stand er deshalb vor Gericht.

 Symbolfoto.  Location: Regensburg

Symbolfoto. Location: Regensburg

Foto: Armin Weigel (dpa)

Wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen hat das Landgericht Saarbrücken einen Event- und Konzertmanager aus dem Saarland zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der 64 Jahre alte Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Danach hat er in den Jahren 2006 bis 2014 dem Fiskus Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt rund 237.000 Euro vorenthalten.

Der Beschuldigte ist seit 1970 - damals war er gerade 18 Jahre alt - im Saarland und der Region als Veranstalter von Konzerten tätig. Er galt seit Jahrzehnten als Urgestein in der hiesigen Veranstalterszene und konnte Musikgrößen wie Chris de Burgh oder B.B. King ins Land locken. Bis zum Jahr 2000 nutze er dafür seine Agentur mit Firmensitz im Nachbarland Luxemburg. Diese Agentur war beim zuständigen Finanzamt in Saarbrücken ordnungsgemäß mit einer Umsatzsteuernummer registriert. Dann ging diese Agentur Mitte Oktober 2000 in Insolvenz und die Steuernummer wurde zum 31. Dezember 2010 gelöscht.

Aber der spätere Angeklagte machte unter dem alten Agenturnamen von zu Hause aus weiter und verwendete bei seinen Geschäften die alte Steuernummer. Mit seiner Arbeit erwirtschaftete er nach Feststellung der Ermittler zwischen 2006 und 2014 stark schwankende Umsätze. Das beste Jahr war 2008 mit rund 890.000 Euro Umsatz, das schlechteste Jahr war 2013 mit rund 5000 Euro Umsatz. Für das Jahr 2011 ist gar kein Umsatz verzeichnet. In der kompletten Zeit generierte der Angeklagte demnach insgesamt rund 1,8 Millionen Euro Umsatz. Er gab für keines dieser acht Geschäftsjahre eine Umsatzsteuererklärung ab und verkürzte damit insgesamt 237.000 Euro Umsatzsteuer.

"Es tut mir Leid, dass ich so etwas gemacht habe," sagte der 64-Jährige nun vor Gericht. Nach eigener Aussage hat er derzeit kein eigenes Einkommen und lebt bei seiner Lebensgefährtin. Die Frau komme auch für seinen Unterhalt auf, so der Angeklagte weiter: Aber Schulden habe er keine, bis auf besagte Steuerschulden.
Diese Schulden beim Fiskus sind nach Feststellung der Richter noch in voller Höhe offen. Das Gericht verpflichtete den Angeklagten deshalb per Bewährungsauflage dazu, monatlich mindestens 300 Euro auf die Steuerschuld abzuzahlen. Außerdem muss der Eventmanager insgesamt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

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