Rentner bei Einbruch in Bous getötet - Täter muss 13 Jahre in Haft

Saarbrücken/Bous · Wegen einer Serie von Überfällen in Europa muss sich ein 27 Jahre alter Rumäne vor der Justiz verantworten. In der Schweiz wurde er bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt. Gestern kamen in Saarbrücken dreizehneinhalb Jahre dazu.

 Symbolfoto.Location:Frankfurt (Oder)

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Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Nach dem gewaltsamen Tod eines Rentners bei einem Wohnungseinbruch in Bous und dem Raubüberfall auf einen weiteren Rentner in München hat das Landgericht einen Mann aus Rumänien zu insgesamt dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte (27) nahm das Urteil sofort an. Er war kürzlich bereits wegen Überfällen in der Schweiz von der dortigen Justiz zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem stehen in Dänemark und Tschechien Strafprozesse an.

Aus Sicht der Richter handelt es sich bei dem Familienvater um einen Berufsverbrecher, der gemeinsam mit anderen Landsleuten europaweit Diebstähle und Raubüberfälle verübt. Dabei würden beispielsweise gezielt ältere Menschen überfallen, wenn sie mit Bargeld von der Bank nach Hause gehen. So wie Mitte 2013 in München. Der 27-Jährige, der seit früher Jugend Straftaten verübe, sei "der Mann fürs Grobe". Er gehe mit großer Brutalität und Rücksichtslosigkeit vor.

Zur Jahreswechsel 2012/2013 lebte der Angeklagte zeitweise in der Wohnung eines Bekannten in Bous. Sie war quasi der Dreh- und Angelpunkt für eine Serie von Einbrüchen im Raum Saarlouis/Dillingen. Die zwischenzeitlich großteils zu Haftstrafen verurteilten Männer waren gut organisiert - manche spionierten die möglichen Opfer aus, andere stiegen in deren Wohnungen ein, wieder andere waren für die Verwertung der Tatbeute zuständig.
Das Wohnhaus des Rentners in Bous geriet offenbar eher zufällig ins Visier der Einbrecher. Es liegt in der Nähe von deren Wohnung. Und am Morgen des 11. Dezember 2012 waren der Angeklagte und ein Bekannter dort zu Fuß unterwegs. Sie sahen, wie eine ältere und eine jüngere Frau das Haus verließen und dachten, es sei niemand sonst daheim. Daraufhin seien die Männer hinter das Haus und durch die Terrassentür eingebrochen., so das Landgericht. Im Wohnzimmer schlief unterdessen der 76 Jahre alte Rentner. Er litt unter den Folgen eines früheren Schlaganfalles. Oder mit den Worten des Vorsitzenden Richters: "Das Opfer war ein alter, kranker Mann im Schlafanzug."

Der 76-Jährige bemerkte die Einbrecher und kam ihnen entgegen. In diesem Moment - so die Richter - wurde aus dem Einbruch ein Raub. Der 27-Jährige habe den Rentner geschlagen, zu Boden gebracht, ihm den Mund zugehalten und sich auf ihn gekniet. Dabei sei es dem 27-Jährigen zwar nicht darum gegangen, den Rentner zu töten. Aber durch seine Gewalt habe er den Mann leichtfertig umgebracht. Damit sei die Tat am Ende als ein Raub mit Todesfolge einzustufen.

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