Strafe wegen Drogenhandels Prozess: Auftraggeber für Anschlag mit Handgranate in Saarbrücken konnte nicht ermittelt werden

Exklusiv | Saarbrücken · Der Prozess gegen den Ex-Präsidenten des saarländischen Ablegers der rockerähnlichen „BC Osmanen Germany“ ist zu Ende. Dem Mann (31) war unter anderem Anstiftung zum versuchten Mord zur Last gelegt worden. Verurteilt wurde er wegen Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz - zu einer Bewährungsstrafe.

 Mitglieder der „Osmanen“ bei einer Boxveranstaltung in Hessen im Jahr 2016.

Mitglieder der „Osmanen“ bei einer Boxveranstaltung in Hessen im Jahr 2016.

Foto: dpa/Boris Roessler

Wegen Drogenhandels und dem illegalen Besitz von zwei Schlagringen hat das Landgericht Saarbrücken einen 31 Jahre alten Mann zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Dem früheren Präsident des saarländischen Ablegers der rockerähnlichen Gruppierung „BC Osmanen Germany“ war ursprünglich auch Anstiftung zum versuchten Mord in Zusammenhang mit einem Anschlag auf ein Lokal in der Landeshauptstadt zur Last gelegt worden. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht halten. Das Verfahren zu diesem Punkt der Anklage wurde deshalb eingestellt.