Museums-Neubau: Mauschelei macht Verträge nichtig

Saarbrücken · Im juristischen Streit um den Vierten Pavillon der Modernen Galerie zieht das Oberlandesgericht einen Schlussstrich: Die Stiftung Kulturbesitz hat demnach kein Geld von ihrem Ex-Projektsteuer zu bekommen – der aber auch nicht von der Stiftung.

 Im juristischen Streit um den Vierten Pavillon der Modernen Galerie zieht das Oberlandesgericht einen Schlussstrich.

Im juristischen Streit um den Vierten Pavillon der Modernen Galerie zieht das Oberlandesgericht einen Schlussstrich.

Foto: bub

Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz bekommt keinen Schadensersatz in Höhe von 730 000 Euro. Nach Unregelmäßigkeiten beim Neubau des Vierten Pavillons der Modernen Galerie in Saarbrücken hatte sie das Geld wegen angeblich überhöhter Honorare von der GmbH des Ex-Projektsteuerers Gerd Marx gefordert. Der wollte im Gegenzug 468 000 Euro angeblich noch offener Honorare von der Stiftung. Beide Klagen hat das Oberlandesgericht des Saarlandes gestern abgewiesen und damit ein Urteil der Landgerichts von 2014 bestätigt.Die Richter stuften die Verträge aus den Jahren 2009/2010 als Verstoß gegen die guten Sitten und nichtig ein. Diese Sittenwidrigkeit ergebe sich daraus, dass Marx und der Stiftungsvorstand bewusst und gewollt gegen Vergaberecht verstoßen hätten. Die notwendige europaweite Ausschreibung sei nicht erfolgt. Das Vergaberecht, das dem Schutz des fairen Wettbewerbs und der Verhinderung von Korruption diene, sei so umgangen worden. Damit seien die Verträge - wie bei Fällen von Schwarzarbeit - nichtig und unwirksam. Keine Seite könne deshalb aus den Verträgen Ansprüche gegen die andere Seite ableiten.

Es geht um zwei "Ergänzungsvereinbarungen" mit Marx. Darin wurde dessen ursprünglicher Auftrag für die Vorbereitung des Projektes auf die Bauausführung und den Projektabschluss erweitert. Gleichzeitig wurde die Bezahlung von einer Pauschale umgestellt auf eine prozentuale Vergütung von zunächst 5,0 und später 6,9 Prozent der Bausumme. Kalkuliert wurde damals mit 17 Millionen Euro Baukosten - zwischenzeitlich dürften es mehr als 30 Millionen Euro für das noch nicht beendete Großprojekt werden, dessen Historie derzeit noch einen Untersuchungsausschuss des Landtages beschäftigt.

Aber wie kam es zu den "Ergänzungen" und warum wurde nicht europaweit ausgeschrieben? Marx sagte dazu 2013 vor dem Landgericht: Eine solche Ausschreibung nebst Vergabeverfahren hätte den Baubeginn um Monate verzögert. Aber die politische Führung habe den medienwirksamen Spatenstich für den Neubau kurz vor der Landtagswahl 2009 gewollt. Mit europaweiter Ausschreibung sei das nicht zu schaffen gewesen. Auch andere Architekten oder Bauingenieure hätten so etwas nicht zeitnah umsetzen können. Aber sein Büro, das bereits in die Vorbereitung involviert gewesen ist, konnte in die Bresche springen.

Die Einzelheiten regelte Marx mit Stiftungsvorstand Ralph Melcher. Der promovierte Kunsthistoriker ist kein Experte für Bausachen. Er und Marx hatten damals seit längerer Zeit miteinander zu tun, gingen regelmäßig gut essen. Es gab offenbar auch geldwerte Gefälligkeiten von Seiten des Projektsteuerers in Richtung Melcher. Der verlor unter anderem deshalb 2011 seinen Job. Er wurde im Zuge der Gefälligkeiten und Essen 2013 vom Landgericht wegen Korruption und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese Kontakte zwischen Stiftungsvorstand Melcher und Projektsteuer Marx dürften zwar der Klimapflege gedient haben. Aber nach Ansicht der Zivilrichter stehen sie weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht in einem belegbaren Zusammenhang mit den "Ergänzungsvereinbarungen" zum Vierten Pavillon. Eine "Schmiergeldvereinbarung" oder ein "Handeln hinter dem Rücken der Stiftung" sei bei Melcher nicht belegt.

Ein Zusammenwirken der Beteiligten bei Umgehung des Vergaberechts sei aber belegbar. Dazu hieß es in der mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht, dessen Urteilstext noch nicht vorliegt: Es sei Rechtsrat eingeholt worden. Es habe Gespräche von Marx und Melcher mit dem Stiftungs-Kurator und früheren Kultusminister Jürgen Schreier gegeben. Der habe einen Auftrag an Marx befürwortet. Es soll zudem - so das Landgericht - im März 2009 ein Gespräch im Beisein der damaligen Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gegeben haben. Die heutige Ministerpräsidentin hat dies vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Vierten Pavillon bestritten. Aber das ist ein anderes Kapitel, betrifft die politische Aufarbeitung der Sache.

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