Mann bedroht Nebenbuhler mit Machete und muss sechs Monate in Haft

Saarbrücken · Die beiden Männer waren einmal gute Freunde. Sie verübten sogar gemeinsam Straftaten und saßen im Gefängnis. Aber dann begann der eine angeblich ein Verhältnis mit der Frau des anderen, als der gerade im Knast saß.

 Symbolfoto

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Foto: Arne Dedert (dpa)

Wegen Bedrohung hat das Landgericht einen 33 Jahre alten Mann aus der Landeshauptstadt zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte an einem Samstagabend im April 2015 in Saarbrücken mit einer Machete in der Tasche nach einem Bekannten gesucht. Als er ihn entdeckte, zog er das Messer mit einer 47 Zentimeter langen Klinge, fuchtelte damit herum und rief sinngemäß: "Ich bringe dich um. Du hast mit meiner Frau geschlafen." Kurz nach der Tat kam der Angeklagte wegen Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Nach seiner Verurteilung wegen Bedrohung wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Angeklagte freigelassen.

Der Familienvater und sein Gegenüber kennen sich seit Jahren. Sie waren einmal richtig gute Freunde. Beide haben sogar gemeinsam Straftaten verübt und saßen deshalb zeitweise im Gefängnis. Die kriminelle Laufbahn des 33-Jährigen hatte in früher Jugend begonnen. Er stammt aus schwierigen Verhältnissen, schaffte zwar die Hauptschule, aber keine Berufsausbildung. Bereits im Alter von 14 Jahren konsumierte er regelmäßig Alkohol und Drogen - später war es nur noch Alkohol. Mit 17 Jahren wurde er erstmals wegen versuchten schweren Raubes und mehr zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nach und nach kamen weiterer Delikte dazu - Wohnungseinbruch, Brandstiftung, Körperverletzung, sexuelle Nötigung. Am Ende musste der junge Mann eine Jugendstrafe von mehr als sechs Jahren großteils absitzen.

Danach schien er Fuß zu fassen, er heiratete und wurde Vater. Fast zehn Jahre lang weist sein Strafregister - bis auf Fahren ohne Fahrerlaubnis - keine neue Eintragung auf. Aber dann ging es wieder los. In den Jahren 2014 und 2015 stand der Angeklagte wegen Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Polizisten sowie Diebstahls vor dem Amtsgericht und wurde zu Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Mit dabei auf der Anklagebank saß teilweise sein guter, langjähriger Freund. Beide mussten zudem zeitweise in Untersuchungshaft - aber nicht gleichzeitig. Genau das wurde offenbar zum Problem. Als nämlich der 33-Jährige hinter Gittern saß, soll sein guter Freund ein Verhältnis mit dessen Ehefrau begonnen haben. Und nachdem der spätere Angeklagte wieder auf freiem Fuß war, machte er sich auf die Suche.

Dazu die Richter: Mit einer Machete in der Hand sei er am Abend des 18. April 2015 durch das Wohnviertel gelaufen und habe gedroht, dass er seinen Ex-Kumpel umbringen werde. Gegen 22.30 Uhr seien die beiden zufällig aufeinander getroffen. Der Angeklagte habe seinen Bruder dabei gehabt, der andere Mann sei in Begleitung von drei Bekannten gewesen. Daraufhin habe der 33-Jährige mit der Machete herumgefuchtelt und gedroht: "Ich bringe dich um" und "Ich mache Dich platt." Es habe sich dabei ein Hin und Her entwickelt, wobei beide Männer immer mindestens zwei Meter aus einander blieben. Am Ende gingen die beiden Gruppen auseinander, wobei der Angeklagte wohl von seinem Bruder weggezogen wurde. Verletzt wurde niemand. Fazit der Richter: Das Ganze sei als ein Fall von Bedrohung einzustufen - nicht wie ursprünglich angeklagt, als Fall von versuchtem Totschlag. Es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er sein Gegenüber habe töten oder verletzen wollen.

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