Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Makler wegen Betrugs verurteilt: Das kostet ihn auch seine Zulassung

Saarbrücken · Ein wegen Betruges verurteilter Makler aus dem Saarland hat durch alle Gerichtsinstanzen um seine Makler-Zulassung gekämpft. Und er hat jedes Mal verloren.

 Die Sonne hinter einer der Waagschalen der Justitia. Symbolfoto.

Die Sonne hinter einer der Waagschalen der Justitia. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Pech für einen Versicherungsmakler. Weil er angeblich zu Unrecht Krankenhaustagegeld kassiert hat, wurde er nicht nur wegen Versicherungsbetruges bestraft. Auch seine Maklerzulassung wurde einkassiert. Dagegen kämpfte der Mann zwar durch alle Instanzen. Aber ohne Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat nun in letzter Instanz die Verfassungsbeschwerde des Maklers gegen den Widerruf der Maklererlaubnis zurückgewiesen.

Strafgericht: Bewährungsstrafe wegen Versicherungsbetruges

Das erste Urteil gegen den Makler kam von einem Strafgericht. Wegen Betruges war er dort zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Nach Feststellung der Richter hatte der Angeklagte von seiner Krankenversicherung zu Unrecht Krankentagegeld bezogen, obwohl gar keine Arbeitsunfähigkeit bestand. Im Strafverfahren hatte der Mann den entsprechenden Tatvorwurf über seinen Verteidiger eingeräumt.

Industrie- und Handelskammer kassiert Zulassung

Das hatte Folgen für die Makler-Zulassung des Mannes. Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes widerrief nämlich seine Versicherungsmaklererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit. Gegen diese Entscheidung der Industrie- und Handelskammer wehrte sich der Mann vor den Verwaltungsgerichten. Ohne Erfolg. Das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis wiesen seine Klage zurück.

Makler legt Verfassungsbeschwerde ein

Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Er zog deshalb vor das Verfassungsgericht des Saarlandes. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Makler unter anderem eine Verletzung seines Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Zur Begründung führt er aus, dass die rechtskräftige Verurteilung durch das Strafgericht zu Unrecht erfolgt sei. Er habe nicht gegen Strafgesetze verstoßen. Und weil er die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen habe, hätte der Widerruf der Maklererlaubnis nicht auf das Strafurteil gestützt werden dürfen.

Verfassungsgericht sieht keine Verletzung von Grundrechten

Der Verfassungsgerichtshof sieht das anders. Er hat per Beschluss entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Verwaltungsgerichte an die rechtskräftige Entscheidung des Strafgerichts gebunden gesehen und keine erneute Prüfung der Strafbarkeit vorgenommen haben. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - welches die unabhängige und uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der Exekutive garantiere - sei hierdurch nicht berührt (Az.: Lv 11/17).

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