Landgericht bestätigt Strafurteil gegen Schul-Lehrer von der Saar

Saarbrücken · Ein Lehrer, der zum Straftäter geworden sein soll, spielt Katz und Maus mit den Behörden. In Deutschland wird er per Haftbefehl gesucht. In Rumänien ging er zum Arzt und ließ sich für seinen Berufungsprozess am Saarbrücker Landgericht krankschreiben.

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Foto: Arne Dedert (dpa)

Das Landgericht Saarbrücken hat in zweiter Instanz und in Abwesenheit des Angeklagten die Verurteilung eines Lehrers wegen verschiedener Straftaten bestätigt. Dem 39 Jahre alten Saarländer werden Betrug, Hehlerei, bewaffneter Diebstahl und versuchte Nötigung vorgeworfen. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Schul-Lehrer deshalb im Mai 2015 zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt (wir berichteten). Sollte dieses Urteil auch in dritter Instanz Bestand haben, dann würde der vorläufig suspendierte Beamte automatisch aus dem Staatsdienst entlassen.Der Fall des Pädagogen hatte bereits Anfang des Jahres für Schlagzeilen gesorgt. Damals wurde bekannt, dass der Beamte gegenüber seiner Krankenversicherung und der staatlichen Beihilfestelle gefälschte Zahnarztrechnungen vorgelegt und abgerechnet haben soll. Außerdem habe er im Internet gestohlene Baumaschinen als Hehler angeboten und verkauft. Einmal soll er auch selbst eingebrochen sein und Maschinen gestohlen haben. Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr saß der Lehrer daraufhin etwa drei Monate in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis mit der Bewährungsstrafe kam er wieder auf freien Fuß.

Aber die Ermittlungen der Behörden gingen weiter und führten zum nächsten Haftbefehl gegen den 39-Jährigen. Damit droht dem Mann in Deutschland die sofortige Festnahme nebst anschließender Untersuchungshaft. Vor diesem Hintergrund schien klar zu sein, dass er wohl nicht persönlich zu seiner Berufungsverhandlung vor dem Landgericht kommen dürfte. So war es dann auch Anfang November.
Und so war es auch Mitte November, am zweiten Prozesstermin in dieser Sache. Dieses Mal legte der Verteidiger des Pädagogen eine ärztliche Bescheinigung aus Rumänien und mit Datum aus der Kalenderwoche des ersten Prozesstages vor. Demnach sei der Angeklagte nicht verhandlungs- und reisefähig. Er habe einen Nervenzusammenbruch gehabt, leide akut unter Depressionen und Panikattacken. Den Richtern des Landgerichts genügte dies aber nicht. Begründung: Mit dem Brief aus Rumänien könne vielleicht die Abwesenheit des Angeklagten am ersten Prozesstag entschuldigt werden - aber nicht dessen Fernbleiben am zweiten Tag. Zum aktuellen Gesundheitszustand des Angeklagten sei nichts bekannt, dazu sage das Schreiben aus Rumänien nichts. Deshalb fehle der Mann aktuell unentschuldigt und seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz könne verworfen werden, so das Gericht.

Damit blieb in zweiter Instanz nur noch ein Problem offen, das einer der Prozessbeteiligten so formulierte: Wieso kann eigentlich ein in Deutschland per Haftbefehl gesuchter Mann in Rumänien in aller Ruhe zum Arzt gehen und sich für seinen Strafprozess in Deutschland krankschreiben lassen? Wieso wird er in Rumänien nicht festgenommen? Antwort des Juristen an sich selbst: Weil es keinen internationalen Haftbefehl gegen den Mann gibt. Und warum wurde der nicht von der Staatsanwaltschaft beantragt? Antwort aus Richtung der Anklagebehörde: Das habe mit der Personalnot bei der Staatsanwaltschaft im Saarland zu tun. Man habe zu wenig Leute, um sich so intensiv um diese Sachen kümmern zu können. Das sei einfach nicht zu schaffen.

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