Korruptions-Prozess: Früherer Bauamtsleiter muss nicht in Haft

Riegelsberg/Saarbrücken · Der frühere Leiter des Bauamtes von Riegelsberg soll zwei Unternehmer bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt haben. Deshalb mussten er und seine Bekannten sich wegen Verdachts der Korruption vor Gericht verantworten.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Im Korruptionsprozess gegen den früheren Leiter des Bauamtes der Gemeinde Riegelsberg ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 63 Jahre alte Architekt, der zwei mit ihm befreundete Unternehmer aus dem Saarland bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt haben soll, muss also nicht hinter Gitter. Stattdessen verhängten die Richter des Landgerichts wegen Vorteilsannahme in vier Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gegen den zwischenzeitlich suspendierten Ex-Amtsleiter.Ein mitangeklagter Unternehmer (54) wurde am Ende des dreitägigen Strafprozesses wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 54-jährige Unternehmer hatte den Amtsleiter auf Kosten seiner Firma tanken lassen, aber diese Ausgaben nicht ordnungsgemäß versteuert. Die beiden Männer sollen zudem 3500 Euro beziehungsweise 5000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Das Korruptionsverfahren gegen einen weiteren Unternehmer (52) war bereits zuvor, am zweiten Prozesstag, gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro eingestellt worden.

Alle drei Männer hatten nicht nur beruflich miteinander zu tun, sondern waren auch privat eng befreundet. Dabei sollen die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Gefälligkeiten fließend gewesen sein. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts war das ein klassisches "Amigo-System". Konkret geht es laut Anklage im Fall des 52 Jahre alten Bauunternehmers um eine Einladung zum Essen, Gartenarbeiten und die Lieferung eines Rollrasens auf dessen Kosten. Dies seien drei Fälle von Vorteilsannahme bei dem Amtsträger und von Vorteilsgewährung bei dem Unternehmer. Der Bauunternehmer hatte dazu am ersten Prozesstag erzählt, dass er seinem Freund die entsprechenden Gefallen gewährt habe. Dabei habe er im Hinterkopf zwar auch an die geschäftlichen Beziehungen mit dem Bauamtsleiter und der Gemeinde Riegelsberg gedacht. Aber die genannten Gefallen hätte er dem 63-Jährigen Amtsleiter auch so erwiesen, allein mit Blick auf ihre langjährige Freundschaft.

Die private Beziehung der Männer ist auch der Hintergrund für den vierten Fall mutmaßlicher Vorteilsannahme nebst Untreue bei dem Ex-Amtsleiter. Dazu der Oberstaatsanwalt: Der Angeklagte habe seinem Freund zum 50. Geburtstag mehrere Fotos vom gemeinsamen Urlaub unter Glas zukommen lassen. Die vier benötigten Glasplatten im Wert von etwa 500 Euro habe er aber nicht selbst bezahlen wollen. Also habe er sie sich kostenfrei von einem Glaser-Betrieb liefern lassen. Dieser Betrieb habe die vier Scheiben anschließend absprachegemäß bei einem Auftrag der Gemeinde Riegelsberg abgerechnet. Der Ex-Amtsleiter hat diesen Vorgang vor Gericht in vollem Umfang eingeräumt und betont: "Das war nicht in Ordnung." Mit Blick auf die anderen Vorwürfe verwies er auf die enge Freundschaft der Männer und meinte, dass man sich in solch einer Beziehung gegenseitig helfe. "Aber man besticht sich nicht." wi

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