Jugendliche nach Überfall auf Tankstelle in Quierschied verurteilt

Quierschied/Saarbrücken · Weil ein 15-Jähriger bewaffnet und maskiert mit seinen Kumpels eine Tankstelle überfallen hat, mussten sich fünf junge Angeklagte vor Gericht verantworten. Ihnen drohte mehrjährige Haft wegen schweren Raubes.

Quierschied/Saarbrücken. Sind die Fünf auf der Anklagebank (noch) Kinder oder (schon) Schwerverbrecher? Die Antwort auf diese Frage fiel der Großen Jugendkammer des Landgerichts am vorigen Freitag schwer. Deren Strafrichter und Schöffen haben zwar regelmäßig mit schweren Straftaten wie bewaffnetem Raub zu tun. Dass ein 15-Jähriger vor ihnen sitzt, der mit zwei anderen (17 und 21) maskiert und bewaffnet mit einem Messer eine Tankstelle überfallen hat, das ist aber ungewöhnlich. Und dass während der Tat am Fluchtauto ein 14- und ein 15-Jähriger warteten, machte den Fall noch schwieriger.Begonnen hatte das Ganze offenbar mit einer Mischung aus Langeweile, Imponiergehabe und falsch verstandener Kameradschaft. Es ging um eine Clique von fünf jungen Männern aus dem Regionalverband und dem Landkreis Neunkirchen. Sie stammen aus geordneten Familienverhältnissen, haben keine Probleme in der Schule und hatten bis dahin nichts Schlimmes angestellt. Der älteste der Gruppe war so etwas wie ein Vorbild für seinen jüngeren Bruder und die anderen drei Jungen. Der Jüngste von ihnen (14) gehörte auch irgendwie dazu - aber irgendwo auch nicht.

"Nur so aus Spaß"

Von einer Mutprobe war die Rede. Und "nur so aus Spaß" wurde er in den Kofferraum des Autos gesteckt, mit dem der 21-Jährige und die anderen unterwegs waren. Als er rausgelassen wurde, lachten alle.

Dann hatte irgendwer am Nachmittag des 30. Oktober 2010 die Idee mit der Handtasche. Der 14-Jährige wollte eigentlich nicht - aber dann machte er es doch. Mitten in Quierschied näherte er sich einer Rentnerin (79), schnappte sich deren Handtasche und lief davon. Mit den 50 Euro der Rentnerin fuhren alle in ein Hamburger-Restaurant. Irgendwer hatte dann die Idee, man könnte jetzt ja noch eine Tankstelle überfallen. Und wenn der Tankwart sich wehrt? Dann brauchen wir ein Messer. Also holte einer der Angeklagten aus der heimischen Küche ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Das bekam der Kleinste von ihnen, weil der 15-Jährige sich ja am ehesten wehren müsse. Der 14-Jährige (der mit der Handtasche) wollte diesmal definitiv nicht mitmachen. Er blieb am Auto. Bei ihm wartete der jüngere Bruder des 21-Jährigen. Der Große hatte ihm verboten mitzugehen.

Die drei anderen Angeklagten (15, 17 und 21) gingen zur Tankstelle. Sie zogen die Kapuzen ihrer Jacken über und betraten unmittelbar nach Geschäftsschluss die Tankstelle. Der Tankwart (Anfang 20) wollte gerade abschließen. Er bekam das Messer vorgehalten, während einer der Jungen in die Kasse griff. Als der Tankwart zum Handy greifen wollte, gab es eine Rangelei, bei der er am Bauch eine Schnittwunde erlitt. Die Täter erbeuteten Zigaretten sowie 400 bis 500 Euro Bargeld und flüchteten. Diesmal nicht in ein Hamburger-Restaurant, sondern in ein Bordell. Der Tankwart wurde leicht verletzt, war einige Zeit arbeitsunfähig, litt unter Angstzuständen sowie Schlafstörungen.

Wie soll man so etwas bestrafen? Als Dummheit, mit der fünf junge Männer, denen alles offen stand, sich innerhalb eines halben Tages ihre Zukunft verbaut haben? Als schwere Straftat, bei der ein Erwachsener im Regelfall mit mindestens fünf Jahren im Gefängnis rechnen muss?

Neun Stunden verhandelt

Am Ende der neun Stunden langen Verhandlung urteilten die Richter maßvoll. Sie machten den fünf jungen Männern auf der Anklagebank klar, dass sie keine Kinder mehr sind. Sondern vier Jugendliche und ein Erwachsener, die für ihr Tun geradestehen müssen. Aber die Richter gaben allen noch eine Chance. Sie verurteilten die beiden Jugendlichen, die am Auto gewartet hatten, zu Freizeitarrest, also einem Wochenende hinter Gittern und 80 sowie 60 Arbeitsstunden. Der 15-Jährige mit dem Messer und der 17-Jährige aus der Tankstelle wurden zu 21 sowie 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und 150 sowie 120 Arbeitsstunden verurteilt.

Mit einer solchen Ermäßigung konnte der 21-Jährige, der sich selbst als der Älteste der Gruppe für das Ganze verantwortlich macht, eigentlich nicht mehr rechnen. Aber nach langer Beratung kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass es auch bei ihm nicht nötig sei, ihn ins Gefängnis zu sperren, damit er begreift, was er getan hat. Weil er die Tat sichtlich bereue, weil er sich dafür und für seinen jüngeren Bruder sowie die anderen verantwortlich fühle, weil er alles gestanden, sich glaubhaft entschuldigt und den finanziellen Schaden tragen wolle, sei in seinem Sonderfall die eigentlich gebotene Strafe ausnahmsweise zu mildern. Auf zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung. Damit bekam auch der 21-Jährige seine Chance.

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