Frau nach tödlichen Messerstichen auf Vermieter freigesprochen

Saarbrücken/Elversberg · Während eines Streites tötete eine 46-jährige Frau ihren Vermieter. Das Landgericht billigte ihr Schuldunfähigkeit zu und sprach sie frei. Aber weil die Frau wegen ihrer psychischen Störung die Situation falsch eingeschätzt hatte, wurde sie in ein Krankenhaus eingewiesen.

Das Landgericht Saarbrücken hat die 46-jährige Melanie S. vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Sie hatte am 16. Juli 2014 in Elversberg ihren 72 Jahre alten Vermieter Gerold B. mit neun Messerstichen tödlich verletzt. Der Mann verblutete im Hausflur während die Frau blutüberströmt auf die Straße lief und den Notarzt bestellte. Im Prozess schwieg die Frau, sie hatte aber unmittelbar nach der Tat Angaben bei der Polizei gemacht.

Daraufhin hat das Gericht mit zwei Rechtsmedizinern der Universität das Geschehen rekonstruiert. Ergebnis: Die Frau hatte erst wenige Tage vor der Bluttat die Wohnung gemietet. Der Vermieter meinte offenbar, mit ihr keinen guten Griff gemacht zu haben. Die Miete kam verspätet, die Möbel waren verschmutzt und sie wollte ihm offenbar auch nicht gerne Gesellschaft leisten. Am Liebsten wäre er sie wieder schnell losgeworden. So erschien er am Tattag in der Wohnung. Er wollte die Tür ungefragt mit seinem Schlüssel öffnen, was nicht gelang, weil ihr Schlüssel von innen steckte. Widerwillig, weil kaum bekleidet, ließ sie ihn ein. Es kam zu einem Wortwechsel und auch zu Handgreiflichkeiten gegen die Frau. Mit einem großen Küchenmesser stach sie neun Mal auf ihn ein, es gab Verletzungen zwischen Schläfe und Oberschenkel. Eine Notwehrsituation ist demnach laut Spurenlage nicht auszuschließen.

Bis auf die Anwältin der Angehörigen des Getöteten billigten vor diesem Hintergrund alle Prozessbeteiligte der 46-Jährigen Notwehr zu. Der Verteidiger beantragte Freispruch ohne weitere Sanktionen, weil die Frau mit den Stichen zwar über das notwendige Maß hinausgegangen sei. Dies sei aber straffrei, weil sie aus Angst und Schrecken gehandelt habe. Die gleiche Auffassung vertrat auch der Oberstaatsanwalt. Aber er ging einen Schritt weiter. Die Frau habe sich deswegen nicht angemessen verteidigt, weil sie wegen einer psychischen Störung dazu nicht in der Lage gewesen war, so das Fazit des Anklagevertreters: So etwas könne sich in einer ähnlichen Situation wiederholen. Es bestehe daher eine Gefahr für die Allgemeinheit. Daher sei die 46 Jahre alte Frau in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Dieser Auffassung folgten in ihren Urteil auch die Saarbrücker Richter. Der Bundesgerichtshof habe in einem Fall, in dem Notwehrüberschreitung und Schuldunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zusammenfallen, eine zwangsweise Einweisung bejaht. Gleichwohl hat der Verteidiger Revision gegen das Urteil angekündigt. Seine Mandantin werde schon jetzt in der Klinik von Mitpatienten als Mörderin beschimpft und angefeindet. jht

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