Brandstiftung als versuchter Mord? Feuer in Flüchtlingsheim in Losheim: Strafprozess gegen Brandstifter wird neu aufgerollt

Losheim/Saarbrücken · Anfang 2018 legte ein Syrer Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft. Drei Bewohner wurden verletzt. Wegen Brandstiftung und Körperverletzung wurde der Mann deshalb bereits verurteilt. Aber war das Ganze auch versuchter Mord?

 Ein Richter mit einem Kommentar zum Strafgesetzbuch. Symbolfoto.

Ein Richter mit einem Kommentar zum Strafgesetzbuch. Symbolfoto.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach dem Feuer in einem als Flüchtlingsunterkunft benutzten Haus in Losheim muss sich ein früherer Bewohner erneut wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte vor dem Landgericht verantworten. Im ersten Anlauf des Verfahrens hatten die Richter den 20 Jahre alten Syrer lediglich wegen Brandstiftung und Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt und nicht wegen versuchten Mordes. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe so nicht akzeptiert. Er schickte die Akten zurück nach Saarbrücken, wo es gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft nun erneut auch um den Verdacht des versuchten Mordes gehen wird.