Doch kein Bettenabbau in Kliniken Wallerfangen und Neunkirchen

Saarlouis · Das Gesundheitsministerium muss den aktuellen Krankenhausplan in Teilen ergänzen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis gab jetzt zwei Kliniken in Wallerfangen und Neunkirchen Recht. Sie hatten sich gegen den Abbau von Betten in ihren Häusern gewehrt.

Der frisch aktualisierte Krankenhausplan für die Jahre 2011 bis 2015, der die deutliche Reduzierung der ehemals 6500 auf rund 6300 Klinikbetten im Saarland und deren Verteilung regelt, muss in Teilen neu geschrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis mit Blick auf Bettenreduzierungen in der Psychiatrie des Nikolaus-Hospitals in Wallerfangen sowie der Inneren Medizin des Fliedner-Krankenhauses in Neunkirchen entschieden.

Nach Feststellung der Richter sind die ursprünglich vorgesehene Verringerung von ehemals 71 auf 68 Planbetten in Wallerfangen sowie die Reduzierung von 30 auf 23 Betten in Neunkirchen rechtlich angreifbar. Das zuständige Gesundheitsministerium muss darüber nun unter Berücksichtigung der ausführlichen Rechtsausführungen der Richter neu entscheiden. Dabei muss die Behörde ausführlicher als bisher in die Abwägung der für und gegen einen Bettenabbau in den einzelnen Stationen sprechenden Argumente eingehen. So sollen der aktuelle Bedarf an Betten vor Ort und die Besonderheiten des Angebotes verschiedener Klinikträger umfassender beachtet werden.
Hoffnung auf mehr Betten


Das gilt speziell in Neunkirchen, wo die Richter eine mögliche Verschiebung von Kapazitäten weg von freien Trägern ausgemacht haben. Die betroffenen Kliniken in Wallerfangen und Neunkirchen können damit nun unter dem Strich eventuell auf einige Betten mehr in den beiden betroffenen Stationen hoffen.
Ohne Erfolg blieben vor dem Verwaltungsgericht die Argumente gegen den Bettenabbau auf einer anderen Station des Fliedner-Krankenhauses sowie eine Klage des Evangelischen Krankenhauses in Saarbrücken. Dabei ging es insgesamt um die Reduzierung von 29 Betten bis zum Jahr 2013.

Das Gesundheitsministerium zeigte sich angesichts der Rechtsprechung zufrieden. Mit der Anfang des Monats erfolgten Fortschreibung des Krankenhausplanes von 2011 - der zwischenzeitlich eine etwas geringeren Reduzierung an Betten festschreibt als damals - habe sich die Mehrzahl der ehemals 26 Klagen gegen diese Landesplanung erledigt. Zwei dieser Klagen seien bereits vor Wochen zurück genommen worden. Weitere 19 Klagen würden im Zuge der Fortschreibung von den Klinikbetreibern in Kürze zurückgenommen werden. Damit blieben fünf Gerichtsverfahren übrig. Und in drei von den fünf streitigen Fällen habe das Verwaltungsgericht nun in großen Teilen zu Gunsten des Ministeriums entschieden und die Krankenhausplanung weitgehend bestätigt. Damit sei es erfolgreich gelungen, die noch anstehenden Klagen gegen den aktuellen Krankenhausplan auf ein Minimum zu reduzieren, hieß es im Ministerium.

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