Blutiger Nachbar-Streit rund um fünf Ziegen und ein Stromkabel

Saarbrücken · Zwei Nachbarn stritten über einen Zaun, fünf Ziegen und ein Stromkabel. Einer griff zum Messer und stach sein Gegenüber nieder. Jetzt stand der Mann wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

 Symbolfoto.Location:Frankfurt (Oder)

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Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Nach einem blutigen Nachbarstreit in der Landeshauptstadt hat das Landgericht einen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 49-Jährige hatte im Oktober vergangenen Jahres seinen Nachbarn mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Der Verletzte verlor rund zweieinhalb Liter Blut und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der Angeklagte hat vor Gericht den beinahe tödlichen Angriff zugegeben. Er hat sich bei dem Betroffenen entschuldigt und bereit erklärt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen.

Die beiden Männer waren am 22. Oktober 2014 am Stadtrand aneinander geraten. Dort liegt die Wiese des Nachbarn, auf der Ziegen weiden. Der spätere Angeklagte war an jenem Tag nebenan aktiv und durchschnitt dabei den Grenzzaun. Daraufhin liefen die fünf Ziegen weg. Ihr Eigentümer musste sie wieder einfangen und zurück auf die Wiese bringen. Dabei traf er auf einem schmalen Pfad den 49-Jährigen und meinte laut Anklageschrift sinngemäß: "Eh, Du Arsch. Was machst Du den Zaun auf. Weißt Du, was alles passieren kann, wenn die Ziegen auf die Straße laufen?"
Anschließend beschimpften sich die beiden Männer gegenseitig. Schließlich standen sie mit gesenkten Köpfen, Kopf an Kopf gegenüber. Aber der etwas jüngere und größere Nachbar hob den Kopf wieder und ging davon. Dabei kündigte er an, dass er wegen der ganzen Grenzstreitigkeiten das Stromkabel zur Gartenhütte des 49-Jährigen durchschneiden werde. Das Kabel laufe schließlich über ein Grundstück seiner Familie. Daraufhin lief der leicht alkoholisierte Angeklagte nach Feststellung des Gerichts hinterher und stach mit seinem Messer in einem runden Bogen zu. Er traf den linken Oberköper des Nachbarn, verletzte die Lunge und das Zwerchfell. Dann flüchtet der 49-Jährige.

Dazu die Richter: Durch diese Tat habe der Angeklagte einen versuchten Totschlag verübt. Wer mit einem Messer in den Oberkörper eines Menschen steche, der nehme den Tod des Verletzten zumindest billigend in Kauf. Im konkreten Fall sei nach dem Geständnis des Angeklagten, seiner Entschuldigung und dem Schmerzensgeld eine Strafe von vier Jahren Haft angemessen.

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