Landgericht verurteilt Ex-Chefs von „alphapool“ Angebliche Millionen-Betrüger von der Saar sollen Jahre hinter Gitter

Saarbrücken · Das Geld ist weg und irgendwie will es keiner gewesen sein. Drei Geschäftsleute aus dem Saarland sollen bundesweit Geldableger um Millionen geprellt haben. Sie weisen das zurück.

 Vorsicht bei der Geldanlage. Vertrauen zahlt sich nicht immer aus. Symbolfoto.

Vorsicht bei der Geldanlage. Vertrauen zahlt sich nicht immer aus. Symbolfoto.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Landgericht Saarbrücken hat drei Geschäftsleute aus dem Saarland wegen Millionenbetruges zu Haftstrafen zwischen sieben Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatten die Angeklagten mit ihrer Firma „alphapool“ in den Jahren 2009 bis 2013 bundesweit mehrere Hundert Geldanleger unter dem Strich um fast sieben Millionen Euro geprellt. Ein erheblicher Teil dieses Geldes, nämlich insgesamt rund 1,3 Millionen Euro, sei über die Jahre als Gehalt, Provision oder sonstige Zahlung an die drei Männer geflossen.

Angeklagte weisen die Vorwürfe zurück

Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Sie haben über Jahrzehnte im Bereich Versicherungen/Finanzdienstleistungen gearbeitet und sind heute zwischen 56 und 65 Jahre alt. Einer von ihnen betonte in seinem letzten Wort vor Verkündung des Urteils: „Wir hatten definitiv zu keinem Zeitpunkt vor, unsere Kunden zu betrügen. Niemals.“ Man habe gemeinsam mit den Kunden ein gutes Geschäft machen wollen. Zum Vorteil beider Seiten. „Wir haben daran geglaubt. Zu 100 Prozent. Sonst hätten wir es nicht gemacht.“ Aber leider sei das Anlagemodell von „alphapool“ gescheitert, so der Angeklagte.

Staatsanwaltschaft sieht kriminelles Schneeballsystem

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dieses Scheitern kein Zufall. Das Ganze sei ein kriminelles Schneeballsystem gewesen, in dem die Gewinne der einen Anleger mit dem Kapital der anderen Anleger bezahlt worden seien. Das habe überhaupt nicht gut gehen können. Deshalb – so der Schlussantrag der Staatsanwältin in ihrem Plädoyer – seien die Angeklagten zu Haftstrafen zwischen sieben und neun Jahren zu verurteilen.

Finanz-Jonglieren mit Lebensversicherungen und Immobilien

Nach Feststellung des Gerichts hat „alphapool“ mehrere Anlagemodelle entwickelt. Diese seien bundesweit über Vertriebsgesellschaften und gutgläubige Vermittler auf Provisionsbasis unter die Leute gebracht worden. Unter den Kunden seien auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte der gutgläubigen Vermittler gewesen. In einem Modell ging es demnach um bereits vorhandene Lebensversicherungen oder Bausparverträge von Kunden. Diese wurden von den Berechtigten vor Fälligkeit an „alphapool“ abgetreten, von einem eigens eingeschalteten Rechtsanwalt gekündigt und zum Rückkaufwert mit der Versicherung abgewickelt. So kam das Saarbrücker Finanz-Unternehmen an Geld.

Kapital sollte sich in zehn/fünfzehn Jahren verdoppeln

Dieses Geld sollte anschließend von „alphapool“ in Immobilien und Immobilienkredite investiert werden und sich so deutlich vermehren. Am Ende sollte sich das eingesetzte Kapital der Anleger innerhalb von 10/15 Jahren verdoppeln. Dies war für viele Menschen nach Feststellung der Richter ein verlockendes Angebot, weil sie kein eigenes Geld dafür in die Hand nehmen mussten – sondern lediglich einen Versicherungsvertrag. Mehr als 900 Anleger ließen sich auf solche Modelle ein und überließen der Firma Lebensversicherungen, Bausparverträge und anderes im Zeitwert von mehr als zwölf Millionen Euro. Zurück an die Anleger flossen rund 5,3 Millionen Euro. Womit unter dem Strich ein Minus von fast sieben Millionen Euro offen blieb.

Angeklagte entschuldigen sich bei den Geld-Anlegern

Für dieses Minus entschuldigten sich alle drei Angeklagten bei ihren Kunden. Sie sitzen seit Mai 2016 in Untersuchungshaft und betonten mehrfach, dass sie an ihr Modell und an ihre Investitionen geglaubt hätten. Die Verteidiger der Geschäftsleute plädierten deshalb in Richtung Freispruch. Dazu meinte einer der Anwälte: „Die deutsche Wirtschaft lebt von solchen Menschen wie den Angeklagten.“ Sie seien seit Jahren seriöse, ehrliche und erfolgreiche Geschäftsleute, bei denen jetzt einmal ein Geschäftsmodell nicht geklappt habe. Das sei aber nicht automatisch ein strafbarer, vorsätzlicher Betrug.

Richter sehen Vorspiegelung falscher Tatsachen

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Aus ihrer Sicht haben die drei Angeklagten die Geldanleger durch Vorspiegelung falscher Tatsachen über den Tisch gezogen. Sie hätten ohne großes Eigenkapital innerhalb kurzer Zeit viele Verträge geschlossen und damit hohe Zahlungsforderungen gegen sich geschaffen. Sie hätten anfangs keine Investitionen mit dem Kapital der Anleger geplant. Gleichzeitig hätten sie bei Vertriebs-Schulungen gesagt, es werde in Immobilien investiert. Dadurch, durch Werbebroschüren und einen Werbefilm sollte der Anschein einer Investitionstätigkeit erweckt werden. Tatsächlich habe es sich bei der Mehrzahl der späteren Investitionen aber nur um Scheingeschäfte gehandelt. Genau das sei Betrug, so das Fazit der Richter. Ihr Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Verteidiger Revision einlegen.

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