Gericht bittet Influencerin zur Kasse Junge Frau macht Werbung für ihre Friseurin im Netz: Nun soll sie 15 000 Euro Strafe zahlen

Koblenz · Die sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreie Zone. Auch dort ist Schleichwerbung oft verboten. Wer deshalb eine Abmahnung bekommt und diese unterschriebt, der sollte es in Zukunft mit der Werbung auch lassen. Sonst wird es teuer.

 Eine Friseurin föhnt einer Kundin die Haare. Symbolfoto.

Eine Friseurin föhnt einer Kundin die Haare. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Britta Pedersen

Der jungen Frau geht es um Wellness, Fitness und gutes Aussehen, wenn sie in den sozialen Netzwerken ihren meist weiblichen Fans ihre Tipps und Tricks verrät. Aber es geht dabei auch um Schleichwerbung und viel Geld. Deshalb soll die Frau nun mehr als 15 000 Euro Vertragsstrafe wegen nicht gekennzeichneter Werbung für ihre Friseurin in drei von ihren Beiträgen bezahlen. Und beim nächsten Regelverstoß kann es sogar bis zu 250 000 Euro teuer werden.