Wenn aus dem noblen Hotelzimmer ein Notlager in einem Tauchboot wird

Frankfurt · Sommer, Sonne und Strand sind nicht alles im Urlaub. Mann oder Frau möchten auch gerne in einem angenehmen Ambiente schlafen und aufwachen. Was das nicht klappt, wie geplant, können sie eventuell den Reisepreis mindern.

Manchmal fängt der Ärger im Urlaub direkt nach der Ankunft an. Dann klappt das nicht mit dem gebuchten Hotel und die Reisenden müssen in eine Ersatzunterkunft einziehen. Das ist meist kein Problem, wenn es in ein besseres Hotel oder in ein schöneres Zimmer geht. Aber solche Plätze sind gerade in der Hauptsaison rar. Und dann wird vor Ort irgendwie improvisiert.

Besonders hart traf es Urlauber aus Hessen. Die wurden nicht wie gebucht und erträumt auf einer Malediven-Insel untergebracht sondern gewissermaßen vor der Insel auf einem Tauchboot. Die Kabinen stanken nach Diesel und aus den Duschen kam Salzwasser. Von Urlaub kann man unter diesen Bedingungen kaum reden. Das Oberlandesgericht Frankfurt billigte den Betroffenen daraufhin eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 100 Prozent zu (Az.: 16 U 118/97). Ebenso urteilte das Landgericht Baden-Baden. Als Reisende nach einem Nachtflug wegen Überbuchung des Zielhotels für eine Nacht auf ein Tauchboot mussten, billigten ihnen die Richter eine volle Preisminderung für den betroffenen Tag zu (Az.: 2 O 335/07).

Dieses und andere Urteile zum Reserecht finden sich in der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln. Dort geht es auch um einen Fall, in dem Urlauber statt in dem gebuchten gemütlichen Hotel mit 95 Zimmern in einer Großanlage mit 1100 Betten landeten. Hier hielt das Amtsgericht Düsseldorf eine Minderung von 20 Prozent des Reisepreises für angemessen (Az.: 29 C 20/253/96).

Auch die Unterbringung in einer Jugendherberge statt in einem Hotel müssen Reisende nicht hinnehmen. Dazu stellte das Landgericht Arnsberg klar, das auch die Buchung eines Hotels der untersten Kategorie nicht die Unterbringung in einer Jugendherberge rechtfertige. Deshalb sei eine Minderung des Reisepreises von 20 Prozent angemessen (Az.: 5 S 115/06). wi

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