Corona und Urlaub Urteil: Kunde bekommt volle Erstattung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid 19

Frankfurt · Sollen wir in den geplanten Urlaub fliegen oder nicht? Dies fragen sich viele Reisende mit Blick auf die erneut steigenden Corona-Zahlen. Und sie fragen sich, wer eigentlich die Kosten bei einer Stornierung tragen muss.

 Leere Uferstraße wegen der Corona-Maßnahmen in Neapel Mitte März. Symbolfoto.

Leere Uferstraße wegen der Corona-Maßnahmen in Neapel Mitte März. Symbolfoto.

Foto: dpa/Fabio Sasso

Das ist eine gute Nachricht für alle Urlauber, die wegen Corona eine Flugreise stornieren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Das Vorliegen einer Reisewarnung für das Urlaubsgebiet ist demnach nicht erforderlich.