Typisches Geräusch: Nageln eines kalten Dieselmotors ist kein Mangel

Coburg · Auch Richter fahren Diesel-Autos. Deshalb hatte ein Autokäufer kein Glück, der seinen Wagen zurückgeben wollte, weil er nach dem Kaltstart „nagelt“. Das sei typisch und kein Grund für eine Rücktritt, so die Justiz.

Coburg. Kann man ein Diesel-Auto als mangelhaft zurückgeben, weil sein Motor bei kalten Temperaturen klackert oder "nagelt" wie viele sagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Coburg in einem vom Rechtsportal Juris veröffentlichen Fall (Az.:13 O 366/11).

Der spätere Kläger hatte im Jahr 2010 bei einem Autohändler einen Wagen für 19.500 Euro gekauft. Wenig später monierte er einen Defekt an der Elektronik des Fahrzeugs. Zum Beheben dieses Mangels musste das Auto zwei Mal für mehrere Tage in die Werkstatt. Drei Monate nach dem Kauf bemängelte der Fahrzeugkäufer, dass der Motor nach einem Kaltstart sehr laut und hart nagele und unrund laufe. Es kam zu einem weiteren Werkstattaufenthalt beim Autoverkäufer. Daraufhin behauptete der Kläger vor Gericht, dass auch nach dem dritten Reparaturversuch die Mängel nicht behoben worden seien. Im Januar 2011 sei es wieder dazu gekommen, dass der Motor nach einem Kaltstart sehr laute und hart klingende Geräusche von sich gebe und unrund laufe. Der Kläger meinte, dass nunmehr ein dritter Nachbesserungsversuch des Beklagten erfolglos geblieben sei und er deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Deswegen wollte er sein Geld gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückhaben.

Der beklagte Autoverkäufer entgegnete, dass ein Mangel des Fahrzeugs nicht vorliege. Dass ein Dieselmotor nach dem Anlassen beim Kaltstart ein nagelndes Geräusch von sich gebe, sei typisch für Dieselmotoren. Und selbst wenn der Kaufvertrag rückabzuwickeln wäre, müsse der Käufer sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

So weit kam es aber nicht. Das landgericht hat die Klage abgewiesen. Begründung: Es sei dem Kläger nicht gelungen, die behaupteten Mängel vor Gericht nachzuweisen. Der gerichtlich eingeschaltete Kfz-Sachverständige konnte bei seinen Untersuchungen die behaupteten Mängel des Motors nach einem Kaltstart nicht reproduzieren. Der Sachverständige führte aus, dass zwar einige Sekunden nach dem Starten des Motors ein dieseltypisches Nageln zu vernehmen war. Aber nach wenigen Sekunden sei es wieder verschwunden. Während der Fahrt hätten sich die vom Kläger behaupteten Mängel bei mehreren Fahrversuchen nicht gezeigt. Auch das Landgericht konnte aus eigener Sachkunde zur Lösung des Falles beitragen. Es wies darauf hin, dass bei den extremen Temperaturen im Januar und Februar 2011 nach eigner Kenntnis des Gerichts die Warmlaufphase von Dieselmotoren deutlich länger gewesen sei. In dieser Zeit hätte der Motor mitunter unkomfortablere Eigenschaften aufgewiesen. Fazit des Gerichts: Der verkaufte Diesel sei nicht mangelhaft. Und ohne Mangel gebe es keine Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Mit dieser Entscheidung war der Fahrzeugkäufer nicht zufrieden. Er zog vor das Oberlandesgericht Bamberg. Aber auch dort saßen offenbar erfahrene Dieselfahrer am Richtertisch. Das Obergericht bestätigte die Beweiswürdigung des Landgerichts und betonte: Dessen Erkenntnisse hinsichtlich der Warmlaufphase eines Dieselmotors bei kalter Witterungslage decke sich mit den Erfahrungen der OLG-Richter als Fahrer von Dieselfahrzeugen. Daraufhin nahm der Kläger seine Berufung zurück und das Urteil des Landgerichts Coburg wurde rechtskräftig. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort