Wichtiges Urteil für Hundehalter Frei laufender Hund greift Bulldogge an: Mann fällt hin und wird im Gesicht verletzt

Karlsruhe · Wichtiges Urteil für Hundehalter: Wenn bei einer Rauferei unter den Vierbeinern ein Mensch verletzt wird, dann kommt es nicht darauf an, welcher Hund zugebissen hat. Sondern darauf, wer den Streit angefangen hat. Der Halter dieses Tieres muss dann eventuell zahlen!

 Ein Hund geht an der Leine spazieren. Symbolfoto.

Ein Hund geht an der Leine spazieren. Symbolfoto.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hundehalter insgesamt 5100 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war bei einer Rauferei zwischen seiner angeleinten Bulldogge und einem frei laufenden Terrier ausgerutscht und ins Gesicht gebissen worden. Welcher Hund konkret zugebissen hatte, das konnte zwar nicht geklärt werden. Trotzdem machten die Richter die Halterin des Terriers für die Verletzungen des Mannes verantwortlich, weil der frei laufende Terrier den Streit angefangen hatte (Az.: 7 U 86/18).