Schäferhunde reißen trächtiges Reh – Nun müssen sie an die Leine

Mainz · Gefährliche Hunde gehören an die Leine und müssen einen Maulkorb tragen. Aber wann ist ein Tier gefährlich? Genügt ein einmaliger Vorgang? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Mainz.

Mainz. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hatte zu prüfen, ob die Stadt Worms zu Recht zwei Schäferhunde, die ein trächtiges Reh gehetzt und gerissen haben, mit sofortiger Wirkung als gefährliche Hunde eingestuft hat. Die Richter bestätigten die Entscheidung der Stadt (Az.: 1 L 828/12.MZ).
Der Fall: Die beiden frei laufenden Hunde hatten am Stadtrand ein trächtiges Reh erst gehetzt und dann gerissen. Auf Grund seiner schweren Verletzungen musste der Jagdpächter das Tier erschießen. Die zuständige Jagdgesellschaft forderte darauf Schadenersatz in Höhe von 400 Euro, den die Hundehalterin zahlte.
Die Stadt Worms stufte anschließend per Bescheid und unter Anordnung des Sofortvollzugs die Hunde als gefährliche Hunde ein. Sie ordnete an, dass die Tiere nur noch getrennt und an der Leine sowie mit Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Zudem gab sie der Tierhalterin auf, eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen.
Die Halterin wandte sich mit einem auf den Stopp des Sofortvollzugs abzielenden Antrag an das Verwaltungsgericht: Die behördlichen Maßnahmen seien völlig unverhältnismäßig, zumal es sich bei der fraglichen Angelegenheit um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Die Richter lehnten den Antrag ab. Denn: Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt hätten, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, seien nach dem Gesetz gefährliche Hunde. Dabei genüge ein erstmaliger oder einmaliger Vorfall. Im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr sei die Behörde nicht gehalten, weitere Vorfälle abzuwarten, bevor sie einen auffällig gewordenen Hund als gefährlichen Hund einstufe. red/wi

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