Navi im Handy soll 11.500 Euro kosten: Gericht winkt ab

Schleswig · Weil sein Handy über das Internet die Navigationssoftware automatisch aktualisiert hat, wurden einem Mann 11.500 Euro in Rechnung gestellt. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied nun: Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware müssen nicht die Kosten der Internetnutzung zahlen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis des Mobilfunkanbieters auf diese Kostenfolge fehlt.

Schleswig. In eine 11.500 Euro teure Kostenfalle hatte ein Mobiltelefon mit Navigationssystem einen Autofahrer gelotst. Der Mann sollte besagten Betrag mit der Telefonrechnung bezahlen, weil sein Handy automatisch die benutzten Straßenkarten via Internet aktualisierte. Er weigerte sich zu zahlen. Das Oberlandesgericht Schleswig gab ihm Recht.
In dem von Juris veröffentlichten Urteil stellten die Richter klar, dass der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware nicht die Kosten der Internetnutzung zahlen muss, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis des Mobilfunkanbieters auf diese Kostenfolge fehlt (Az.:16 U 140/10).

Das Telefonunternehmen im konkreten Fall hatte mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobilfunkleistungen geschlossen, der auch die Nutzung des Internets umfasste. Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Internetnutzung. Anlässlich einer Vertragsverlängerung erwarb der Verbraucher später günstig gegen Zuzahlung ein neues Mobiltelefon, das nach der Werbung des Mobilfunkanbieters auch eine Navigationssoftware umfasste. Als der Verbraucher die Navigationssoftware auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Der Mobilfunkanbieter stellte dem Verbraucher dafür 11.498,05 Euro in Rechnung. Als der Mann sich weigerte zu zahlen, zog das Unternehmen vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Zahlungsklage abgewiesen. Es sieht in dem Verhalten des Mobilfunkanbieters eine Verletzung vertraglicher Pflichten, so dass diesem nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht. Begründung: Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware gehe davon aus, dass diese auf aktuellem Stand sei. Müsse er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen wolle, so werde und dürfe er davon ausgehen, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen könne. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen. Das sei hier aber nicht geschehen sei. red/wi

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