Nationalpark: Keine britischen Miesmuscheln im Urlaubsparadies Wattenmeer

Schleswig · Britische und irische Miesmuscheln haben im Nationalpark Wattenmeer vorerst nichts zu suchen. So das Oberverwaltungsgericht Schleswig.

Schleswig. Miesmuscheln aus irischen und britischen Küstengewässern dürfen nicht in die Küstengewässer des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" eingebracht werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig laut Rechtsportal Juris im Fall von vier Muschelfischereibetrieben aus dem norddeutschen Urlaubsparadies entschieden (Az.:1 LB 19/10).

Der Naturschutzverein "Schutzstation Wattenmeer e.V." hatte sich gegen das Einbringen von Miesmuscheln aus irischen und britischen Küstengewässern in die Nationalpark-Küstengewässer gewehrt. Dafür hätte es - neben der erteilten Befreiung nach dem Landesfischereigesetz - zusätzlich einer Befreiung von dem im Nationalparkgesetz enthaltenen artenschutzrechtlichen Verbot bedurft. Es verbietet, Tiere solcher Arten auszusetzen, die im Nationalpark nicht ihren Lebensraum haben. Ausnahmen seien nach einem bestimmten artenschutzrechtlichen Befreiungsverfahren möglich. Ein solches Verfahren, an dem der Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, sei nicht durchgeführt worden. Deshalb könne der Verein verlangen, dass den Muschelfischern das Einbringen der Miesmuscheln untersagt werde.

Das Oberverwaltungsgesicht hat der Klage des Vereins stattgegeben. Es verurteilte den zuständigen Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein dazu, den Fischereibetrieben das Einbringen importierter Miesmuscheln zu untersagen. red/wi

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