Keine Gnade: Nur ein Mal Haschisch am Steuer kann den Führerschein kosten

Aachen · Bei Haschisch am Steuer hört der Spaß auf. Wer nur ein Mal damit erwischt wird, der riskiert bereits den Führerschein.

Aachen. Wer unter dem Einfluss von Haschisch Auto fährt, der riskiert den Führerschein. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer nur ein einziges Mal erwischt wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu per Beschluss entschieden, dass jemand, der gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren kann (Az.::3 L 457/11).

Der Betroffene in dem von Juris veröffentlichten Fall war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Antragsteller die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Behörde Recht gegeben. Nach Auffassung der Richter ist derjenige, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen kann, nach der Fahrerlaubnisverordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.

Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis). Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte. red/wi

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