Regeln beim Autoverkauf Früherer Mietwagen darf nicht als „Jahreswagen (ein Vorbesitzer)“ verkauft werden

Oldenburg · Bei der Suche nach einem möglichst neuen Gebrauchtwagen gibt es viele mögliche Kandidaten. Besonders günstig sind oft Jahreswagen oder frühere Mietwagen. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Ein Prozent-Zeichen auf der Scheibe eines Autos. Symbolfoto.

Ein Prozent-Zeichen auf der Scheibe eines Autos. Symbolfoto.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Oldenburg. Ein früherer Mietwagen darf nicht als „Jahreswagen“ verkauft werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dazu vor einiger Zeit entschieden, dass die Werbung mit der Bezeichnung "Jahreswagen (ein Vorbesitzer)" unzulässig ist, wenn ein Hinweis auf die vorherige gewerbliche Nutzung des Autos als Mietfahrzeug fehlt.

In dem von juris im Internet veröffentlichten Fall hatte ein Händler für reimportierte (Neu)Fahrzeuge gegen einen Gebrauchtwagenhändler auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung geklagt. Der beklagte Gebrauchtwagenhändler hatte auf einer Internetplattform unter der Kategorie Jahreswagen ein Auto angeboten mit der Bezeichnung "Jahreswagen (ein Vorbesitzer)". Tatsächlich hatte das Auto eine Laufleistung von 20.800 Kilometern und war in einer gewerblichen Mietwagenflotte eingesetzt gewesen.

Das Landgericht Oldenburg gab in erster Instanz dem Kläger Recht. Es untersagte dem beklagten Autohändler, im Internet das Fahrzeug als Jahreswagen anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass es bereits als Mietfahrzeug genutzt worden war. Das Oberlandesgericht bestätigte in zweiter Instanz diese Entscheidung (Aktenzeichen:1 U 75/10).

Begründung: Mit dem Begriff Jahreswagen verbinde ein Kaufinteressent gewisse Qualitätsvorstellungen. Diese seien mit einem als Mietfahrzeug genutzten Wagen nicht vereinbar. Denn ein Mietfahrzeug werde durch eine Vielzahl von Mietern mit unterschiedlichem Fahrverhalten in besonderer Weise abgenutzt. Darauf müsse der Händler bei einem Jahreswagen ausdrücklich hinweisen. Dies soll zumindest gelten, wenn in der Werbung noch hervorgehoben wird, dass das Fahrzeug nur einen "Vorbesitzer" gehabt hat.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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