Autounfall: 2000 Euro Schmerzensgeld nach schwerem HWS-Schleudertrauma

München · Nach einem Verkehrsunfall gibt es unter Umständen Schmerzensgeld für Verletzte. Dessen Höhe hängt ab von der Schwere einer Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und der Schwere der Schuld des Unfallverursachers.

Das Amtsgericht München hat einer Autofahrerin nach einem Unfall 2000 Euro Schmerzensgeld wegen eines HWS-Schleudertraumas mit Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule zugesprochen. Begründet wurde dies mit der erheblichen Dauer und Heftigkeit der unfallbedingten Schmerzen und der über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit der Verletzten. Vor diesem Hintergrund sei auch bei einem fahrlässig verursachten Unfall ein Schmerzensgeld in dieser Höhe angemessen (Az.: AZ 332 C 21014/12 ).

Sie bekam starke Kopf-, Schulter und Nackenschmerzen und musste in ärztliche und krankentherapeutische Behandlung. Sie war insgesamt sechs Wochen krankgeschrieben und hatte bis Sommer 2012 Schmerzen im gesamten Rückenbereich. Bis Anfang Februar 2012 konnte sie deshalb nur mit Schmerzmitteln schlafen. Die Frau war bis Januar 2013 in orthopädischer Behandlung, bekam dabei immer wieder Spritzen. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte ihr deshalb ein Schmerzensgeld von 1500 Euro. Das war der Geschädigten zu wenig, sie forderte insgesamt 2800 Euro. Die Versicherung mit Sitz in München lehnte ab. Der gezahlte Betrag sei ausreichend.

Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München, vor das die Klage der Geschädigten kam, gab beiden Seiten zum Teil Recht. Begründung: Das Gericht habe sich bei der Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes am Ausmaß und der Schwere der durch den Verkehrsunfall verursachten Verletzungen zu orientieren. Dabei komme dem Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion zu. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass ein Schmerzensgeld den Verletzten in die Lage versetzen solle, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten an Stelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde.

Auf Grund der Dauer und Heftigkeit der Schmerzen und der über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit hielt die Richterin ein Schmerzensgeld von 2000 Euro für angemessen. Dabei berücksichtige sie, dass der Unfall nur fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherung muss daher noch 500 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort