Alle Freizeit, Auto & Wellness-Artikel vom 07. Mai 2019
Nicht mit Durchfall in den Urlaub: Versicherung muss bei Rücktritt zahlen
Nicht mit Durchfall in den Urlaub: Versicherung muss bei Rücktritt zahlen

Urteil zum ReiserechtNicht mit Durchfall in den Urlaub: Versicherung muss bei Rücktritt zahlen

Wenn jemand plötzlich schwer krank wird und deshalb von einer Reise zurücktritt, muss die entsprechende Versicherung zahlen. Aber gilt dies auch bei Durchfall - wo es doch unterwegs fast überall Toiletten gibt?