Juristen und Fasching Alleh Hopp und Au Weia: Die rechtlichen Tücken der Fastnacht

Saarbrücken · Für manche Fasebooze haben die tollen Tage ein böses Nachspiel. Sie landen wegen Unfällen, Dummheiten oder Regelverletzungen vor Gericht. Dort ist es dann in aller Regel gar nicht mehr lustig. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Gute Laune an Fastnacht. Symbolfoto.

Gute Laune an Fastnacht. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Roland Weihrauch

Am Donnerstag geht es mit der Weiberfastnacht los. Und Schnipp-Schnapp ist die Krawatte der Männer ein Stück kürzer. Das ist in aller Regel kein Problem, wenn der männliche Halsschmuck ein altes Stück aus dem Schrank ist. Aber wenn der Herr der Schöpfung gerade voller Stolz seinen neuesten Einkauf aus feinstem Tuch vom Nobeldesigner zur Schau trägt, dann kann das Kürzen zur Weiberfastnacht teuer werden. Sachbeschädigung nennt sich dies dann und Schadensersatz für das gute Stück wird unter Umständen auch noch fällig. Wobei sich sicherlich darüber streiten lässt, wer an einem solchen traditionellen Festtag eigentlich für Schäden an Krawatten haften muss - der Mann mit Schlips oder die Frau mit der Schere. Es kommt wohl auf die Umstände des Einzelfalles an.