Wer bekommt den gemeinsamen Hund?

München · Vor dem Amtsgericht München wurde ein besonderer "Sorgerechts-Streit" verhandelt. Es ging um den gemeinsamen Hund eines getrennten Paares.

München. Manche Paare streiten nach der Trennung über den Umgang mit ihren Kinder, andere über den Umgang mit dem gemeinsamen Hund. Mit solch einem tierischen Fall hatte es jetzt das Amtsgericht München zu tun. Es ging um ein Paar, dass seinen Hund während des Zusammenlebens erworben hatte. Laut Internet-Rechtsportal Juris betrug der Kaufpreis 950 Euro.

Als sich beide trennten, vereinbarten sie, dass der Hund unter der Woche beim Mann bleiben sollte. Am Wochenende nahm die Frau ihn zu sich. Aber Anfang 2010 gab sie den Hund nicht zurück. Motto: Eigentlich gehöre der Hund ihr, da er ihr geschenkt worden sei. Der Ex-Freund bestritt das und konterte, dass es dem Hund bei seiner Ex gar nicht gut gehe. Die Frau arbeite die Woche über, habe keine Zeit für das Tier und verfüttere Billigfutter. All dies wies die Frau zurück. Woraufhin der Mann vor dem Amtsgericht Klage erhob und beantragte, die Frau müsse ihm den Hund unter der Woche wieder, so wie früher auch, übergeben.

Das Gericht versuchte, diese verfahrene Situation zu lösen. Seiner Ansicht nach schien die frühere und erneut geforderte Umgangslösung nicht mehr praktikabel. Dafür sei das ehemalige Paar nunmehr zu zerstritten. Außerdem sei zu bedenken, dass bei einem gemeinsamen Eigentum an dem Tier, das rechtlich als Sache gilt, jeder die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft verlangen könne. Folge: Im Extremfall müsste der Hund verkauft und der Erlös geteilt werden. Da sei es doch im Interesse des Tieres besser, eine andere Lösung zu finden. Oder? Das fanden nun auch Herrchen und Frauchen. Sie schlossen einen Vergleich. Die ehemalige Freundin zahlte an den früheren Partner 425 Euro, also die Hälfte des früheren Kaufpreises, und durfte darauf hin den Hund behalten (Az.:275 C 9063/10) . red/wi

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