Urteil zu Leistungen nach Hartz IV Wenn Kinder das Abitur machen: Und nicht wissen, woher das Geld für den Abi-Ball kommen soll

Düsseldorf/Essen · Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland sind auf Hartz IV angewiesen. Wenn eines dieser Kinder das Abitur schafft, dann muss es sehen, wo das Geld für den Abi-Ball herkommt. Vom Amt gibt es dazu keinen Zuschuss.

 Eine Schülerin unterstreicht das Wort «Abitur» an der Tafel. Symbolfoto.

Eine Schülerin unterstreicht das Wort «Abitur» an der Tafel. Symbolfoto.

Foto: ZB/Tobias Kleinschmidt

Die Kosten für die Teilnahme von Schülerinnen an ihrem Abitur-Ball begründen keinen Mehrbedarf, der durch Sozialleistungen abgedeckt werden muss. Die Teilnahme an einer solchen, nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt nämlich keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss. Das hat in erster Instanz das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 43 AS 2221/18). Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem das Landessozialgericht für Nordrhein-Westfalen in Essen den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen hat (Az.: L 6 AS 1953/18 NZB).

Die betroffenen Schülerinnen hatten beim Jobcenter die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abi-Ball beantragt. Es ging jeweils um 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für den Eintritt sowie etwa 90 Euro für neue Kleider und Schuhe. Das Jobcenter lehnte unter Verweis auf die gültige Rechtslage ab. Nachdem das Sozialgericht diese Ablehnung des Jobcenters bestätigt hatte, beantragten die Schülerinnen die Zulassung der Berufung. Das Landessozialgericht lehnte diese Anträge ab, weil die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überprüfung des Urteils erster Instanz nicht gegeben waren. Insbesondere sei die Rechtssache nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Die Auslegung des Gesetzes ergebe unzweifelhaft, dass die Ausgaben für die Teilnahme an der Schulabschlussfeier keinen Anspruch begründeten.

Begründung im Einzelfall: Die Anwendung der Regelungen des Sozialgesetzbuchs zum so genannten Regelbedarf und zum so genannten Mehrbedarf können einen entsprechenden Anspruch der Schülerinnen auf Zuschüsse zum Abi-Ball nicht begründen. Darüber könne sich die Justiz nicht hinwegsetzen. Eine planwidrige Regelungslücke, die zur Vermeidung von Grundrechtsverstößen durch eine analoge Anwendung der Vorschriften geschlossen werden müsste, liege nämlich nicht vor.

Außerdem sei zu beachten, dass Bedarfsspitzen wie im konkreten Fall unter Umständen in Form von Darlehen an die Betroffenen abgefangen werden könnten. Zudem habe es sich bei dem Abiball nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt, deren – wenn auch wünschenswerter – Besuch verpflichtend gewesen wäre. Überdies - so die Richter weiter - könne auch nicht erkannt werden, dass sämtliche anderen Möglichkeiten (beispielsweise eine Unterstützung durch den Förderverein) ausgeschöpft worden seien, um eine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu vermeiden. Allein unter diesem Aspekt - so das Fazit des Landessozialgerichtes - seien verfassungsrechtliche Argumente für eine Ausdehnung der Normen gegen ihren eindeutigen Wortlaut nicht überzeugend.

Fazit aus dieser Rechtsprechung: Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland sind auf Sozialleistungen angewiesen. Wenn es eines dieser Kinder schafft, das Abitur zu machen, dann ist es aus eigener Kraft auf einem guten Weg raus aus dieser Abhängigkeit von Hilfe durch andere. Der Staat belohnt diese besondere Leistung eines Kindes nicht wirklich Er gibt getreu der Linie der Gerichte in Nordrhein-Westfalen allenfalls einen Kredit zu den Kosten des entsprechenden Abi-Balls. Aber vielleicht bekommt das Kind ja auch finanzielle Hilfe von einem Förderverein. Das ermöglicht wenigstens seine Teilnahme an der Feier zu seinem Abitur. Eine Teilnahme dank einer gutmütigen Spende von anderen, wohlhabenden Eltern oder früheren Schülern. Das mag im Einzelfall ein sinnvoller Weg sein. Aber im Großen und Ganzen ist es keine Lösung. Es ist vielfach sogar eine Demütigung für ein Kind, das trotz Hartz IV und den damit verbundenen Einschränkungen im Alltag sein Abitur geschafft hat.

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