Traurig: Wenn zwei Menschen und drei Hunde sich scheiden lassen

Schleswig · Im Fall einer Scheidung werden Tiere wie Haushaltsgegenstände behandelt und zwischen den Ex-Eheleuten möglichst gerecht aufgeteilt. Das hat die Justiz im Fall von drei Hunden – einem Boxer, einem Cocker Spaniel und einer Basset-Hündin – klargestellt.

Ein gemeinsamer Hund, der im Haushalt eines Ehepaars lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von "Haushaltsgegenständen" aufgeteilt. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig laut Rechtsportal Juris bestätigt (Az.:15 UF 143/12).

Die anderen beiden Hunde, den Boxerrüden und den Cocker Spaniel, wollte er zurücklassen. Er behauptete, alleiniger Eigentümer der Basset Hündin zu sein. Die geschiedene Ehefrau wollte alle drei Hunde behalten und behauptete ebenfalls, alleinige Eigentümerin der Basset Hündin zu sein. Sie trug unter anderem vor, dass sie alleinige Bezugsperson aller Hunde sei. Zudem würden die drei Hunde eine Einheit bilden und im Falle einer Trennung leiden.

Das Familiengericht sprach daraufhin in erster Instanz die Basset Hündin dem geschiedenen Ehemann zu. Es stützte sich dabei auf die Regeln zu Verteilung von Haushaltsgegenständen. Das Oberlandesgericht hat dies bestätigt. Begründung:
Bei der betroffenen Basset-Hündin handele es sich um einen "Haushaltsgegenstand", weil das Halten von Hunden zur Gestaltung des Zusammenlebens der Eheleute gehörte. Die Hündin gelte insoweit für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der geschiedenen Ehegatten.

Die Richter weiter: Keiner der Ehegatten habe sein alleiniges Eigentum an dem Tier beweisen können. Die Überlassung und Übereignung der Basset Hündin auf den geschiedenen Ehemann entspreche dann der Billigkeit - also einer gerechten Verteilung der drei Tiere auf zwei Menschen. Im Einzelnen: Der Cocker Spaniel sei ein Geschenk für die Frau gewesen und stehe allein in ihrem Eigentum. Er bleibe deshalb ebenso bei ihr wie der schwerhörige Boxer, der sinnvolleweise weiterhin auf dem großen Gelände seinen Auslauf bekomme. Dass der Ehefrau damit die beiden älteren Hunde verbleiben, von denen sie vermutet, dass diese ihr alters- und krankheitsbedingt ohnehin bald nicht mehr zur Verfügung stehen werden, steht der Billigkeit nach Ansicht der Richter nicht entgegen.

Es besteht demnach auch kein Anlass, von der Überlassung der Basset Hündin auf den Ehemann deswegen abzusehen, weil die drei Hunde eine Einheit bilden. So habe die Frau in erster Instanz in Aussicht gestellt, den schwerhörigen Boxerrüden dem Ehemann zu überlassen. Und dieses Weggeben des Boxers hätte ebenfalls eine - auch für die Hunde verkraftbare - Auflösung der Einheit bedeutet. red/wi

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