Tausende Stunden auf den Knien: Arthrose als Berufskrankheit

Heilbronn · Nachdem ein Estrichleger fast 30 Jahre in seinem Beruf gearbeitet hatte, bekam er Arthrose. Diese wurde aber zunächst nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Heilbronn. Sie arbeiten im wahrsten Sinn des Wortes auf Knien. Und das kann sie krank machen. Das Sozialgericht Heilbronn hat laut Rechtsportal Juris entschieden, dass die Arthrose eines Estrichlegers im Bereich der Kniegelenke als Berufskrankheit anzuerkennen ist (Az.:S 6 U 1145/09).

Der 1957 geborene Kläger arbeitete bis 2007 fast dreißig Jahre lang als Estrichleger. Seitdem ist er arbeitsunfähig. Die Anerkennung seiner Arthrose im Bereich der Kniegelenke (Gonarthrose) als Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft jedoch ab. Begründung: Die Arthrose des Mannes sei nicht beruflich bedingt, sondern maßgeblich durch sein Übergewicht und eine angeborene Fehlstellung seiner Kniegelenke verursacht.

Der Estrichleger klagte daraufhin vor dem Sozialgericht. Mit Erfolg. Die Berufsgenossenschaft wurde verurteilt, die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen. Nach Auffassung der Richter ist es wahrscheinlich, dass die Arthrose durch die Tätigkeit als Estrichleger verursacht worden sei. Der Kläger habe während seines Berufslebens mehr als 30.000 Stunden kniebelastend gearbeitet. Somit habe er die vom Verordnungsgeber vorgegebene Mindestdauer seiner kniebelastenden Tätigkeit von 13.000 Stunden weit übertroffen. Gegenüber dieser beruflichen Belastung träten das Übergewicht und die angeborene Fehlstellung der Kniegelenke als weitere Ursachen für die Arthrose in den Hintergrund. red/wi

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