Schweinegrippe nicht erkannt: Patient will 100 000 Euro vom Arzt

Hamm · Zunächst sah das Ganze aus wie eine Erkältung. Auch nach mehreren Besuchen beim Arzt wurde es nicht besser. Vielmehr verschlechterte sich der Zustand eines Patienten dramatisch. Er hatte die gefährliche Schweinegrippe. Wurde sie zu spät erkannt?

Glück für einen Facharzt für Allgemeinmedizin aus Schwerte. Aber der Arzt muss nicht haften, nachdem er bei dem Mann eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht frühzeitig diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht in ein Krankenhaus eingewiesen hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 3 U 26/13).

Der Kläger aus Schwerte hatte im November 2009 den beklagten Facharzt für Allgemeinmedizin aufgesucht, um sich wegen hohen Fiebers, Hustens und eines allgemeinen Krankheitsgefühls behandeln zu lassen. Der Mediziner diagnostizierte eine grippale Atemwegsinfektion und eine akute Bronchitis und verordnete Medikamente. Kurz darauf kam der damals 39 Jahre alte Kläger erneut zum Arzt, klagte über zunehmende Beschwerden. Am Abend vor der letzten und dritten Behandlung ging der Patient dann in ein Krankenhaus, wo eine Lungenentzündung diagnostiziert wurde. Anschließend verließ der Patient gegen den ärztlichen Rat die Klinik. Tags darauf war er wieder bei dem Allgemeinmediziner. Er bekam ein Antibiotikum und ein Beruhigungsmittel verordnet.

Am Abend danach begab sich der 39-Jährige erneut in ein Krankenhaus, wo er notfallmäßig wegen einer Lungenentzündung aufgenommen wurde. Wenige Stunden später musste er für die Dauer von insgesamt fünf Wochen künstlich beatmet werden. Es wurde seine Infektion mit dem Schweinegrippevirus H1N1 diagnostiziert. Bis Ende März 2010 dauerte die Krankenhaus- und Rehabilitationsbehandlung. Mit Blick darauf und auf neurologische Ausfälle fordert der Patient von dem Allgemeinmediziner Schadensersatz, insbesondere ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 €. Er meint, der Arzt habe ihn unzureichend untersucht, fehlerhaft medikamentiert und eine rechtzeitige Klinikeinweisung versäumt.

Das Oberlandesgericht hat seine Klage jedoch abgewiesen. Die Richter konnten keine fehlerhafte Behandlung des Mannes durch den Arzt feststellen. Beim ersten Besuch habe der Mediziner den Kläger ausreichend untersucht und richtig behandelt. Auf Grund der erhobenen Befunde habe er keine Schweinegrippe oder Lungenentzündung diagnostizieren können. Auch bei der zweiten Behandlung habe der Arzt keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen versäumt. Und auch zum Zeitpunkt der dritten Behandlung habe kein Zustand vorgelegen, der seine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich gemacht hätte. Erst am Abend dieses Tages habe sich der Gesundheitszustand des Mannes deutlich und schrittweise verschlechtert. Dabei sei die künstliche Beatmung des Klägers erst nach mehreren Stunden in der Klinik erforderlich geworden. Dies habe der Allgemeinmediziner nicht vorhersehen können. red/wi

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