Welcher Familienname ist richtig für das Kind Nach Trennung: Mutter will Doppel-Namen der Tochter ändern lassen

Koblenz · Wenn Eltern auseinander gehen, dann kann der Familienname der Kinder zum Problem werden. Was ist künftig der richtige Name für die Kleinen? Sollen sie den Namen der Familie tragen, bei der sie leben? Eine Mutter wollte das so, der Vater wehrte sich vor Gericht.

 Mutter und Tochter gegen spazieren. Der Vater ist nicht dabei. Symbolfoto.

Mutter und Tochter gegen spazieren. Der Vater ist nicht dabei. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

Was ist der richtige Familienname für ein elf Jahre altes Mädchen, das nach Trennung der Eltern bei seiner Mutter lebt? Der Familienname der Mutter oder der bisherige Doppel-Familienname von Vater und Mutter? Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, argumentierte jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz und gab dem Vater Recht, der sich gegen die Änderung des Doppelnamens ausgesprochen hatte.

Trennung wenige Monate nach Geburt der Tochter

Die Mutter des Mädchens hat sich wenige Monate nach der Geburt vom Kindsvater getrennt. Sie beantragte nun bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Namens der gemeinsamen Tochter. Statt des Doppelnachnamens, bestehend aus den jeweiligen Familiennamen der Eltern, sollte die Tochter zukünftig nur noch den mütterlichen Nachnamen führen. Zur Begründung wies die Mutter darauf hin, diese Änderung sei der Wunsch des Mädchens. Es fühle sich durch den Nachnamen des Vaters aus dem aktuellen Familienverband ausgeschlossen und werde in der Schule gehänselt. Die Namensänderung lehnte die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zunächst ab. Hiergegen erhob die Mutter Widerspruch. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gab die Verbandsgemeinde dem Antrag schließlich statt. Mit diesem Ergebnis war wiederum der Vater des Mädchens nicht einverstanden. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht.

Vater wehrt sich erfolgreich gegen Streichung seines Nachnamens

Die Klage des Mannes hatte Erfolg. Die gesetzlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, rechtfertigten die Namensänderung nicht. Es seien keine schwerwiegenden Gründe gegeben, wonach eine Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes erforderlich sei. Schulische Probleme wegen des Namens seien nicht plausibel dargelegt. Nach Aussage der Lehrer des Kindes sei es wegen des Doppelnachnamens zu keinen Nachfragen und Hänseleien durch die Mitschüler gekommen. Auch sei ein Ausschluss aus dem Familienverband auf Grund des Nachnamens nach der Stellungnahme einer Gutachterin nicht erkennbar. Das Kind habe laut Gutachten ein gutes und enges Verhältnis zu den anderen Familienmitgliedern.

Vor diesem Hintergrund sei die Änderung des Nachnamens nicht geboten, so die Richter. Im Gegenteil. Die Beibehaltung des Namensbandes zwischen der Tochter und dem Vater sei vielmehr für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung des Kindes förderlicher als dessen Durchtrennung (Az.: 1 K 759/16.KO).

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