Busfahrer stürzt bei Pause in Fußballstadion – Ein Arbeitsunfall?

München · Wann hört die Arbeit auf und das Freizeitvergnügen beginnt? Dazu ein Fall rund um ein Fußballspiel des FC Bayern München.

München. Es war so ein schöner Tag beim FC Bayern München - und dann das. Ein Busfahrer, der in seiner Pause ein Fußballspiel der Bayern angesehen hatte, stürzte auf dem Rückweg zu seinem Bus. Trotzdem stufte das Landessozialgericht den Sturz nicht als Arbeitsunfall ein und verweigerte laut Rechtsportal Juris dem Mann die entsprechende Entschädigung (Az.: L 3 U 52/11).

Der Fußballfreund war bei einem Omnibusunternehmen als abhängig beschäftigter Busfahrer tätig. Am Unfalltag hatte er eine Reisegruppe zu einem Pokalspiel des FC Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg zur Allianz Arena nach München gefahren. Und er hatte Glück. Er kam in den Genuss einer vorbestellten, aber nicht abgeholten Eintrittskarte und verfolgte in seiner Pause das Fußballspiel. Beim Verlassen des Stadions rutschte er auf einer Treppenstufe aus und zog sich einen Muskelfaserriss im linken Oberschenkel zu.

Der Busfahrer wollte die Anerkennung des Ganzen als Arbeitsunfall. Aber der Unfallversicherungsträger und die Gerichte lehnten ab. Dazu das Landesozialgericht: Auch bei Busfahrern müsse unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang stehen und deswegen versichert sind und solchen, die der privaten unversicherten Sphäre zuzurechnen seien. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von eineinhalb Stunden im eigenen Belieben gestaltet. Der Besuch des Fußballspiels sei deshalb dem Bereich der Freizeitgestaltung und damit dem unversicherten privaten Bereich zuzurechnen. Der Unfall habe sich zudem im inneren Bereich des Fußballstadions ereignet und damit außerhalb eines versicherten Umkreises in der Nähe Buses. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort