Beihilfe für Potenzmittel

Saarlouis · Saarländische Beamte haben erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis geklagt. Sie forderten finanzielle Beihilfe für Medikamente gegen Potenzstörungen.

Saarlouis. Saarländische Beamte haben Anspruch auf finanzielle Beihilfe für Medikamente gegen Potenzstörungen. Das hat das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis gestern mitgeteilt. Zuschüsse zu Arzneimitteln mit potenzsteigernder Wirkung wie Viagra, Cialis oder Levitra könnten immer dann gewährt werden, wenn belegt werden könne, dass sie aus medizinischen Gründen notwendig seien.

Mehrere Landesbeamte im Saarland hatten zuvor beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, nachdem der Arzt bei ihnen eine Erektionsstörung diagnostiziert hatte. Ein Zuschuss zu den Medikamentenkosten wurde ihnen anfangs verweigert. In der Begründung hieß es, dass auch gesetzliche Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten würden. Nach Auffassung des saarländischen Verwaltungsgerichts sieht die Beihilfeverordnung einen Ausschluss aber nur für bestimmte Medikamente vor. Dazu gehören nur solche, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Das treffe in diesen Fällen nicht zu. Bereits vor drei Jahren hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden, dass erektile Dysfunktion eine schwerwiegende Krankheit sei. Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort