Arbeitsgericht entscheidet über FingerschmuckUrteil: Arbeitgeber darf künstliche Fingernägel im Pflegedienst verbieten
Beim Umgang mit kranken oder alten Menschen gibt es strenge Vorschriften zur Hygiene. Deshalb muss eine Helferin im Pflegedienst auf ihre künstlichen Fingernägel verzichten.