Soldaten in Bayern müssen im Freien rauchen
Soldaten in Bayern müssen im Freien rauchen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat entschieden, dass Soldaten auch in der kalten Jahreszeit draußen rauchen müssen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat entschieden, dass Soldaten auch in der kalten Jahreszeit draußen rauchen müssen.
Die Bezeichnung eines Fleischerzeugnisses als "Putenbrust-Fleischspieß" ist irreführend, wenn das Produkt nicht aus gewachsenen Fleischstücken besteht, so entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Vor dem Amtsgericht München wurde ein besonderer "Sorgerechts-Streit" verhandelt. Es ging um den gemeinsamen Hund eines getrennten Paares.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Soldat nicht fristlos gekündigt werden darf, wenn er einmal sein Mittagessen nicht bezahlt.