Hammer-Urteil gegen RadarkontrollenOberste Richter des Saarlandes akzeptieren Blitzer-Fotos nicht mehr als Beweis vor Gericht
Temposünder im Saarland können auf Straffreiheit hoffen. Die Richter des Verfassungsgerichtshofs haben nämlich klargestellt, dass die üblichen Blitzer-Fotos einer der typischen Überwachungsanlagen nicht vor Gericht verwertet werden dürfen.