Alle Recht-Artikel vom 28. Juni 2019
Unfall auf Schimmbad-Rutsche: „Geisterkletterer“ müssen haften
Unfall auf Schimmbad-Rutsche: „Geisterkletterer“ müssen haften

Gericht urteilt über SchadensersatzUnfall auf Schimmbad-Rutsche: „Geisterkletterer“ müssen haften

Auch im Schwimmbad gelten Regeln. Wer sich nicht daran hält, der muss für eventuelle Schäden oder Verletzungen anderer Badegäste haften. Dazu unser Rechts-Tipp.