Gericht urteilt über SchadensersatzUnfall auf Schimmbad-Rutsche: „Geisterkletterer“ müssen haften
Auch im Schwimmbad gelten Regeln. Wer sich nicht daran hält, der muss für eventuelle Schäden oder Verletzungen anderer Badegäste haften. Dazu unser Rechts-Tipp.