Urteil des BundesverwaltungsgerichtesEhepaar bekommt keine Medikamente für gemeinsamen Suizid ohne extreme Notlage
Liebe bis in den Tod. Ein betagtes Ehepaar will gemeinsam sterben, bevor er oder sie schwer krank werden und leiden müssen. Deshalb wollen sie vorsorglich eine jeweils tödliche Dosis eines Medikaments kaufen. Aber das dürfen sie nicht.