Auch im Wahlkampf ist nicht alles erlaubtRichter stufen Wahlplakat der NPD zum Thema Migration als strafbare Volksverhetzung ein
Klare Kante gegen Hetze im Wahlkampf. Zwei Verwaltungsgerichte haben ein Plakat der NPD als strafbare Volksverhetzung eingestuft. In Zittau durfte die Stadt deshalb die entsprechenden Plakate zu Recht abhängen. In Mönchengladbach muss die NPD dies selbst tun.